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Worum geht es bei der Debatte um die Eizellspende?

In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar ungewollt kinderlos. Wer sich den Wunsch nach einem Kind doch noch erfüllen will, ist auf Adoption oder medizinische Hilfe angewiesen. Dafür stehen verschiedene Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zur Verfügung. Es gibt jedoch Grenzen – und die setzt (noch?) das Embryonenschutzgesetz. So sind eine Eizellspende oder eine Leihmutterschaft in Deutschland verboten. Eine Samenspende ist allerdings erlaubt.

Eine vom Bundesgesundheits-, Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium neu eingesetzte Kommission mit 18 Expertinnen und Experten, Medizinern, Juristinnen, Soziologinnen, Ethikern soll unter anderem prüfen, ob die Eizellspende legalisiert werden könnte. Ein Abschlussbericht soll im Frühjahr 2024 vorliegen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) beantwortet einige Fragen zu der Thematik.

Laut dem deutschen In-vitro-Fertilisations-Register (IVF-Register), einem gemeinnützigen Verein, dem sich nahezu alle Kinderwunschzentren in Deutschland angeschlossen haben, sind seit 1997 mehr als 360.000 Babys nach einer Zeugung “in vitro”, im Reagenzglas, zur Welt gekommen.

Die Frau wird zunächst mit Hormonen behandelt, um die Eierstöcke zu stimulieren, so dass diese mehrere Eibläschen gleichzeitig bilden. Dann wird mit einer weiteren Hormongabe der Eisprung ausgelöst. Die Eizellen werden aus dem Eierstock entnommen und in einer Petrischale mit den Spermien des Partners vermischt. Erfolgt eine Befruchtung und entwickeln sich die befruchteten Eizellen weiter, wird ein Embryo in die Gebärmutter zurückübertragen.

Nicht besonders hoch. Die Geburtenrate liegt in Abhängigkeit vom Alter der Frau zwischen 20 und 30 Prozent. Ab 39 Jahren fällt die Rate unter 20 Prozent; ab 45 Jahren kam es 2020 laut IVF-Register nur zu zwei Geburten.

Das Verfahren ist das Gleiche wie bei einer künstlichen Befruchtung – mit dem Unterschied, dass die Eizelle beziehungsweise die Samenzellen von einem Spender und nicht von den späteren Eltern stammen.

In vielen europäischen Ländern ist die Eizellspende erlaubt. Unterschiede gibt es hinsichtlich der Bezahlung von Spenderinnen. In Österreich beispielsweise ist nur die sogenannte altruistische Eizellspende erlaubt, die Frau erhält also kein Geld. Ebenfalls unterschiedlich wird die Frage gelöst, ob die Identität der Spenderin den Kindern zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht wird. In Spanien etwa sind nur anonyme Spenden erlaubt.

Die werden tiefgefroren – wie lange, das entscheiden die Eltern. Allerdings müssen sie für diese Kryokonservierung (in der Regel) selbst aufkommen. Überzählige Embryonen können bislang nur für andere Paare mit Kinderwunsch gespendet oder müssen verworfen werden. Die dritte Option, Embryonen für hochrangige Forschungsziele zur Verfügung zu stellen, besteht für Paare derzeit nicht.

Die Deutsche Bischofskonferenz zeigt sich auf KNA-Anfrage skeptisch: Bei der Eizellspende handele es sich für die Spenderin um ein keinesfalls risikofreies invasives Verfahren: “Hinsichtlich der Risiken herrscht oft Unklarheit.” Durch eine Legalisierung würde zudem die Kommerzialisierung der Fortpflanzungsmedizin einen weiteren Schub erfahren. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die Gefahr erheblich wäre, dass auch soziale Schieflagen zwischen potenziellen Spenderinnen und eizellerwerbswilligen Eltern ausgenutzt würden.

“Trotz des sehr verständlichen Wunsches nach eigenen Kindern bleibt – nicht zuletzt angesichts der bei vielen Paaren mit Kinderwunsch vergeblichen Versuche, mittels Reproduktionsassistenz Eltern zu werden – festzuhalten, dass das letzte Glück und das Heil des Menschen nicht an einer ganz bestimmten Form der Lebensgestaltung hängen, und sei es auch das hochgeschätzte Leben in einer Familie.” Die Entscheidung, auf dem Weg der Adoption eine Familie zu gründen, verdiene mehr gesellschaftliche Anerkennung, ebenso aber auch das Akzeptieren der eigenen Kinderlosigkeit.