Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat die Verfassungsbeschwerde des RBB gegen den seit einem Jahr geltenden Staatsvertrag für den Sender kritisiert. Er halte es nicht für klug, dass die Klage ausgerechnet mit der Regionalberichterstattung für Brandenburg begründet werde, sagte Woidke den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ (Mittwoch). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg sei „ein Sender für beide Bundesländer“.
Der RBB sei zur Berichterstattung über Brandenburger Themen verpflichtet, betonte Woidke: „Diese hören nicht am Autobahnring auf.“ Bei dem öffentlich-rechtlichen Sender hätten „einige offensichtlich nicht verstanden, dass dieser Staatsvertrag eine große Chance ist – nach allem, was der Sender in den letzten Jahren an Munition für jene geliefert hat, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abschaffen wollen“.
Ein Ausstieg aus der gemeinsamen Sendeanstalt wäre für ihn das letzte Mittel, sagte Woidke auf eine entsprechende Frage: „Wenn anders keine Berichterstattung über Brandenburg gesichert ist.“
Der RBB hatte seine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe unter anderem damit begründet, dass die Rundfunkfreiheit durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes eingeschränkt sei. Gleiches gelte für die Regelungen zur Einsetzung von „Leitungen der Landesangebote“ und die Vorgabe, wie diese personell in den Sender einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze die Rundfunkfreiheit.