Hochsommerliche Temperaturen unterm Dach sind grundsätzlich kein Mangel. Wird es aber “unerträglich heiß” in einer Wohnung, müssen das Mieter nicht einfach hinnehmen.
“Unerträgliche Hitze” kann das Wohnen im Sommer zur Hölle machen. Der Deutsche Mieterbund machte am Mittwoch auf eine Reihe von Urteilen aufmerksam, die Mietern in bestimmten Fällen Rechtsansprüche zuerkannt haben.
Eine Berliner Dachgeschosswohnung heizte sich demnach im Sommer auf bis zu 46 Grad auf. Damit lag die Temperatur um 10 bis 19 Grad über dem im Außenbereich gemessenen Wert: Wachskerzen schmolzen, Pflanzen gingen ein, der Wellensittich erlitt einen Hitzschlag. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin urteilte, dass in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich und Schadensersatz geltend gemacht werden könne.
In Hamburg bemängelten Mieter in einer hochpreisigen Neubauwohnung in einem Obergeschoss, dass auch stundenlanges Lüften bei Temperaturen über 30 Grad nachts das Thermometer nicht unter 25 Grad sinken ließ. Das Amtsgericht ging laut Mitteilung von einem unzureichenden Wärmeschutz aus und billigte den Bewohnern eine Mietminderung von 20 Prozent zu.
Vermieter müssen laut Mieterbund für einen sommerlichen Wärmeschutz sorgen, der den Regeln der Technik entspricht, etwa durch Außenjalousien. Allerdings haben Mieter keinen Anspruch auf eine bestimmte Form von Sonnenschutz. Wollen sie selbst eine Markise anbringen, brauchen sie die Zustimmung des Eigentümers. Der kann sein Interesse an einer einheitlichen Fassadengestaltung geltend machen und ablehnen. Dies ist aber nach einem Urteil des Amtsgerichts Schöneberg nicht möglich, wenn die Markise sich dem Erscheinungsbild des Hauses anpasst.