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Wichtige Beschlüsse der EKD-Synode

Die viertägigen Beratungen der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind am Mittwoch in Würzburg zu Ende gegangen. Am Dienstag wurde Kirsten Fehrs, die nach dem Rücktritt von Annette Kurschus ein Jahr kommissarisch im Amt war, zur Ratsvorsitzenden gewählt. Ihr Stellvertreter ist der sächsische Landesbischof Tobias Bilz.

Die Synode fasste weitere Beschlüsse unter anderem zu Konsequenzen aus den Fällen sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie sowie zum Schwerpunktthema „Migration, Flucht und Menschenrechte“. Ein Überblick über wichtige Entscheidungen:

MISSBRAUCH: Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche haben künftig mehr Rechte in kirchlichen Disziplinarverfahren. Die Synode beschloss eine Änderung des Disziplinargesetzes. Betroffene haben demnach künftig Anspruch auf Akteneinsicht, müssen über den Stand des Verfahrens informiert werden und haben das Recht, einen Beistand oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Kirche.

Die Synode beschloss zudem einen zwölf Punkte umfassenden Maßnahmenplan zum Umgang mit Missbrauch. Er sieht vor, für Betroffene ein „Recht auf Aufarbeitung“ zu schaffen und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten. Zudem soll die Gewaltschutzrichtlinie der EKD mit dem Ziel einheitlicher Standards in der Prävention sexualisierter Gewalt novelliert werden.

MIGRATIONSPOLITIK: Das Thema „Migration, Flucht und Menschenrechte“ war der Schwerpunkt der diesjährigen Synodentagung. In ihren Beschlüssen sprachen sich die Delegierten für die Beibehaltung des individuellen Rechts auf Asyl und gegen die Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten aus. Die Synode wendete sich zudem gegen die Pläne der Bundesregierung für Asylgrenzverfahren an den deutschen Binnengrenzen. Die Synode plädierte außerdem für die Beibehaltung des inzwischen infrage stehenden humanitären Aufnahmeprogramms für Menschen aus Afghanistan, „bis wenigstens diejenigen nach Deutschland einreisen können, die eine endgültige Aufnahmezusage erhalten haben“.

KIRCHENASYL: Nach der Auflösung mehrerer Kirchenasyle in den vergangenen Monaten hat die Synode eine Rückendeckung für dieses Engagement von Gemeinden beschlossen. Der Rat der EKD wurde von der Synode aufgefordert, zu dem Thema Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu führen. Seit 2015 gibt es zwischen den Kirchen und dem Bundesamt eine Vereinbarung zum Umgang mit Kirchenasylen. In den vergangenen Monaten gab es aber mehrere Räumungen von Kirchenasylen, was von Kirchenvertretern scharf kritisiert wird.

HUMANITÄRE HILFE IM NAHEN OSTEN: Man sehe „mit Entsetzen das Leid der Menschen im Nahen Osten“, heißt es in einem Beschluss der Synode, in dem festgestellt wird, dass sich die Bundesregierung für die Fortführung der Arbeit des Palästinenserhilfswerks der Vereinten Nationen (UNRWA) einsetzen will. Das Kirchenparlament fordert zudem, „nachhaltige Strukturen der humanitären Hilfe im Gazastreifen und in der ganzen Region zu entwickeln und aufzubauen“. Zugleich fordert sie, bei den diplomatischen Bemühungen zur Befreiung der von der Hamas gefangengehaltenen israelischen Geiseln nicht nachzulassen.

HAUSHALT: Der Etat der EKD für 2025 beläuft sich auf insgesamt 263,8 Millionen Euro und liegt damit über dem Vorjahreswert von 250 Millionen Euro. Der größte Teilbetrag der ordentlichen Aufwendungen entfällt auf das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), das im nächsten Jahr mit 73,6 Millionen Euro unterstützt wird. Die Verstetigung der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt mit einem Budget von 830.000 Euro wurde trotz des Sparziels bis 2030 in den Haushalt aufgenommen.

SYNODE 2025: Im nächsten Jahr will das Kirchenparlament zum Schwerpunktthema „Kirche und Macht“ beraten.