Die Familienpolitik gehört zu den Feldern, bei denen SPD, Grüne und FDP recht nah beieinander sind. Viele Vorhaben sind allerdings noch nicht umgesetzt. Die Union setzt daher weiterhin auf Änderungen an vielen Stellen.
Die CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, hat die familienpolitischen Vorhaben der Ampel deutlich kritisiert. Zu der geplanten Einführung einer sogenannten Verantwortungsgemeinschaft sagte die Politikerin, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) werde dem selbst gesetzten Anspruch nicht gerecht, einen Rechtsrahmen für gegenseitige Verantwortungsübernahme zu schaffen. “Wenn man Verantwortung jederzeit einseitig kündigen kann, sogar gerade dann, wenn der andere Hilfe und Verantwortung bräuchte, dann ist das Ganze sinnlos”, so Winkelmeier-Becker im Interview das Magazins “Cicero” (Montag online).
Bedenklich werde es vor allem, wenn deshalb etwa auf eine Ehe verzichtet würde. Diese sorge auch im Fall des Scheiterns für einen gewissen Schutz des schwächeren Partners und fairen Ausgleich, erklärte die Juristin. Eine solche Absicherung in schwierigen Lebenslagen oder nach einer Trennung sehe die Verantwortungsgemeinschaft bislang nicht vor. Buschmann hatte Anfang Februar Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, mit dem er die neuen rechtlichen Möglichkeiten bis 2025 einführen will. Eine Verantwortungsgemeinschaft sollen etwa Freunde oder Mitbewohner beim Notar beurkunden lassen können.
Zum Vorhaben von SPD, Grünen und FDP, die Regeln zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts festzuschreiben, äußerte sich Winkelmeier-Becker ebenfalls kritisch: Die geltende Regelung in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sei nach wie vor richtig und “ein tragfähiger Kompromiss zwischen den prinzipiell widerstreitenden Rechtsgütern des Lebensschutzes des ungeborenen Kindes und der Selbstbestimmung der Frau”.
Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses warnte davor, diesen Kompromiss leichtfertig aufzugeben. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission will im April Ergebnisse zum Thema vorlegen.
Hinsichtlich des geplanten und bereits im Bundestag diskutierten Selbstbestimmungsgesetzes pochte Winkelmeier-Becker vor allem darauf, dass bei Jugendlichen für eine Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Pass weiterhin zwei ärztliche Gutachten und eine grundsätzliche Entscheidung der Eltern nötig bleiben sollten. Zudem müssten eine Beratungspflicht für Erwachsene und klare Regeln zum Schutz von Frauen ergänzt werden. Das Gesetz soll die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags grundsätzlich leichter möglich machen.