Nach den evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen hat am Freitag auch das Land Niedersachsen Vertreterinnen für die „Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission“ (URAK) zu sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie genannt. Niedersachsen hat dafür zwei Personen vorgeschlagen, wie eine Sprecherin der Staatskanzlei auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) sagte.
Dabei gehe es um die frühere Landes-Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) und die Präsidentin der Klosterkammer Hannover, die Ärztin und frühere SPD-Landtagsabgeordnete Thela Wernstedt, hieß es. Zuvor hatten die Kirchen bekannt gegeben, dass sie die Theologin und psychologische Beraterin Sabine Hinrichs-Michalke aus Varel, die Sozial- und Organisationspädagogin Carolyn Hollweg aus Hannover und den Historiker Steffen Meyer aus Gifhorn für die Kommission benennen.
Die ehrenamtliche Mitarbeit in der Kommission beginnt im Januar. Beteiligt sind die Landeskirchen Hannovers, Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Bremen und die Reformierte Kirche sowie deren diakonische Werke.
Deren gemeinsame Kommission soll insgesamt neun Mitglieder haben, von denen eine Mehrheit weder bei der Kirche beschäftigt noch Mitglied in deren Gremien sein darf. Die Landesregierungen in Hannover und Bremen waren gebeten worden, insgesamt drei unabhängige Fachleute vorzuschlagen. Den Vorschlag aus Bremen wollte eine Vertreterin der Senatskanzlei noch nicht öffentlich machen.
Betroffene von Missbrauch in Kirche und Diakonie sollen ebenfalls drei Personen stellen. Ihre Benennung erfolgt durch eine sich aktuell bildende Vertretung von betroffenen Personen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte im Dezember 2024 mit der Missbrauchsbeauftragten des Bundes, Kerstin Claus, die Gründung von bundesweit neun solcher Kommissionen vereinbart. Zu den Aufgaben gehört eine Erhebung der Zahlen von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und der Diakonie zu erkennen. Außerdem sollen Strukturen identifiziert werden, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen oder deren Aufdeckung erschweren. Zu den Zielen gehören zudem ein künftig besserer Schutz vor Missbrauch und die Auseinandersetzung mit dem geschehenen Unrecht.