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WDR-Intendant verteidigt Verfassungsbeschwerde

Der scheidende WDR-Intendant Tom Buhrow hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags verteidigt. Ohne eine Anhebung im kommenden Jahr um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht bedarfsgerecht finanziert, sagte Buhrow dem Berliner „Tagesspiegel“ (Samstag).

Die Bundesländer hatten sich auf ein neues Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags geeinigt. Die Finanzierung soll ab 2027 neu geregelt werden, bis dahin soll der Rundfunkbeitrag nicht steigen.

ARD und ZDF hatten bereits im November vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, um einen höheren Rundfunkbeitrag juristisch durchzusetzen. Buhrow sagte der Zeitung: „Was haben Sie denn daran auszusetzen, wenn man das Verfassungsrecht einhält?“ Die unabhängige Finanzkommission KEF hatte empfohlen, den monatlichen Beitrag von derzeit 18,36 Euro zum Jahreswechsel um 58 Cent zu erhöhen.

Buhrow sagte, es werde Folgen haben, sich an die Vorgaben der Politik zu halten. Er respektiere den Primat der Rundfunkpolitik. Diese habe sich an die schwierige Aufgabe gemacht, die ersten Schritte zu unternehmen, den Auftrag der Sender zu schärfen und in Teilen auch zu reduzieren. „Da werden dann Aufträge für Menschen verloren gehen, die davon leben. Das werden wir umsetzen“, sagte der WDR-Intendant weiter.

Buhrow ist seit 2013 Vorsitzender des Westdeutschen Rundfunks. Zum Jahresende gibt der 66-Jährige die Leitung des Senders ab.