Das Gesundheitswesen ist eine Großbaustelle. Veränderungen sind dringlich: sowohl bei Krankenhäusern als auch in Arztpraxen. Auch in der Pflege kommen erste Reformen zur Geltung.
Das Bundesforschungsministerium hat für 2026 das Wissenschaftsjahr “Medizin der Zukunft” ausgerufen. Die Deutschen sollen erfahren, wie Gesundheitsforschung konkret arbeitet, welche Möglichkeiten sie eröffnet, aber auch, wo es offene Fragen und Konflikte gibt. Abseits von diesen langfristigen Themen gibt es in den kommenden zwölf Monaten einige Veränderungen, die auf die Versicherten in Pflege und Medizin zukommen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt einen Überblick.
Viele gesetzlich Versicherte müssen sich im nächsten Jahr auf höhere Beiträge einstellen. Der Verband der Ersatzkassen rechnet damit, dass der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz über drei Prozent liegen wird; unter anderem, weil viele Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Reserven weiter auffüllen müssen. Allerdings legt jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz individuell fest. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt wie im Vorjahr bei 3,6 Prozent. Kinderlose Mitglieder zahlen zusätzlich einen Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten.
Die Bundesregierung hat eine große Krankenhausreform eingeleitet. Das Ziel: weniger Krankenhäuser, dafür mehr Spezialisierung. Das soll Geld und Personal sparen und die medizinische Versorgung insgesamt verbessern. Wann die Reform welche Auswirkungen hat, ist noch nicht genau abzusehen, zumal die Bundesländer für die Krankenhausversorgung zuständig sind. Absehbar ist aber, dass vor allem kleinere Krankenhäuser auf dem Land schließen müssen oder umgewandelt werden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das weitere Wege.
Um die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, hat die Bundesregierung den Aufbau des Krankenhaus-Transformationsfonds beschlossen. Er soll bis 2035 mit insgesamt 50 Milliarden Euro bestückt werden; Bund und Länder sollen je die Hälfte finanzieren. Die ersten Fördermittel werden ab 1. Januar 2026 zur Verfügung gestellt.
Ein dringlicher Teil der Krankenhausreform ist die Reform der Notfallversorgung und der Rettungsdienste. Auch hier ist unklar, ob Maßnahmen schon 2026 greifen. Hintergrund ist eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser und der Rettungsdienste – auch durch viele unnötige Behandlungsfälle. 13 Millionen ambulante Notfälle wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern behandelt – so viele wie noch nie.
Geplant ist eine Zusammenlegung der Notfallnummern 112 und 116117. Dort soll es dann eine schnelle Ersteinschätzung am Telefon oder per Videosprechstunde geben. Grundsätzlich könne man die Notaufnahme des Krankenhauses wie bisher ohne Termin aufsuchen, heißt es aus dem Ministerium. Wer vorher die 116117 angerufen hat, soll aber bevorzugt behandelt werden. Auch in ausgewählten Krankenhäusern soll es sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) geben. Dort müssen sich Patienten zuerst an einer Ersteinschätzungsstelle anmelden. Von dort geht es dann entweder direkt in die Notaufnahme oder, bei weniger schweren Fällen, in eine Notdienstpraxis.
In Krankenhäusern gelten für aktuell zehn Erkrankungen beziehungsweise Behandlungen Mindestmengen. Ab 1. Januar gilt eine neue Mindestmenge für Herztransplantationen von zehn Behandlungen pro Jahr. Mindestmengen legen fest, dass eine Klinik Behandlungen mit einer bestimmten Häufigkeit durchführen muss. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Krankenhaus diese Leistungen nur gelegentlich und damit ohne die nötige Erfahrung erbringt.
Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, verfügen seit Januar 2025 über eine elektronische Patientenakte (ePA). Seit 1. Oktober sind Ärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten verpflichtet, medizinische Informationen in die ePA einzutragen. Ebenfalls Teil der ePA ist die Medikationsliste, eine elektronische Auflistung aller Arzneimittel, die Versicherten verschrieben und in der Apotheke an sie abgegeben wurden.
Ab Oktober 2026 wird diese Liste zu einem digital gestützten Medikationsprozess ausgebaut. Dieser umfasst zum einen Angaben darüber, welche Medikamente wie und zu welchen Zeitpunkten eingenommen werden sollten. Das soll die Versorgung insbesondere für Versicherte verbessern, die mehrere Arzneimittel parallel einnehmen. Zum anderen werden zusätzliche Daten von Versicherten gespeichert, die für die sichere Anwendung von Arzneimitteln wichtig sind, etwa das Körpergewicht oder Allergien gegen bestimmte Inhaltsstoffe.
Die große Pflegereform steht noch aus. Kurz vor Jahresschluss haben Bundestag und Bundesrat aber schon konkrete Änderungen bei der Versorgung von Pflegebedürftigen beschlossen.
So erhalten Pflegefachpersonen in der Altenpflege die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. Sie können also in einem bestimmten Rahmen Aufgaben übernehmen, die vormals Ärzten vorbehalten waren. Um welche Leistungen es sich handelt, wird von der Selbstverwaltung 2026 in Verträgen festgelegt. Zugleich sollen die Organisationen der Pflegeberufe in Zukunft stärker an wichtigen Entscheidungen im Gesundheits- und Pflegebereich beteiligt werden.
Um Qualitätsprüfungen störungsfrei durchzuführen und gleichzeitig die pflegerische Versorgung gut zu gewährleisten, werden die Prüfungen durch die Medizinischen Dienste (MD) künftig früher angekündigt. Wie für die vollstationäre Pflege bereits eingeführt, soll künftig auch für ambulante Pflegedienste und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die ein hohes Qualitätsniveau aufweisen, der Zeitraum bis zur nächsten Prüfung von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Der Umfang der Pflegedokumentation wird gesetzlich begrenzt. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen vereinfacht werden. Hierzu wird beim Spitzenverband der Pflegekassen ein Kooperationsgremium eingerichtet.
Der Zugang zu Präventionsleistungen für Pflegebedürftige, die in häuslicher Pflege versorgt werden, soll durch zielgenaue Präventionsberatung verbessert werden. Pflegefachpersonen können künftig konkrete Maßnahmen selbstständig empfehlen.
Die pflegerische Versorgung in innovativen gemeinschaftlichen Wohnformen soll erleichtert werden.