Im Prozess um Waffenlieferungen an Israel hat eine Klageseite drei ihrer vier Einzelanträge zurückgenommen. Ein palästinensischer Vater und sein in Deutschland lebender Sohn klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen Waffenlieferungen an Israel. Sie wollten unter anderem bereits erteilte Genehmigungen widerrufen sehen sowie die Bundesrepublik verpflichten, alle Handlungen zu unterlassen, die einen möglichen Genozid an der Bevölkerung in Gaza fördern. Übrig blieb die umformulierte Klage, dass bis zum Abzug der israelischen Streifkräfte keine deutschen Kriegswaffen mehr an Israel geliefert werden sollen. (AZ: VG 4 K 45/24 und VG 4 K 130/24)
Der Vater und der Sohn verlangten, die Genehmigungen von Waffenlieferungen an Israel gemäß dem Kriegswaffenkontrollgesetz zu widerrufen und keine weiteren Waffen zu liefern. Der in Deutschland lebende Sohn, der 41-Jährige Qassim M., nach eigenen Angaben Kinderintensivmediziner, erschien selbst: „Meine Motivation war, meinen Eltern in die Augen zu schauen und zu sagen: Ich habe alles getan, was ich tun kann.“ Sein klagender Vater lebt im Gazastreifen.
Für den in Deutschland lebenden M. könne das Recht nicht geltend gemacht werden, sagte jedoch der Vorsitzende Richter Stephan Groscurth. Die Anwältin von M. zog die Klage für ihn daraufhin zurück. Der 41-Jährige ergriff im Anschluss das Wort und erklärte, ihm sei es wichtig, „dass alle im Raum wissen, welche Konsequenzen eine Ablehnung der Klage hat“.
Im zweiten Fall klagen vier Palästinenser gegen bereits erfolgte Waffenlieferungen. Das beigeladene Rüstungsunternehmen Dynamit Nobel Defence GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Burbach ließ sich vor Gericht nicht vertreten. Die vier Kläger – ein weiterer sei durch israelische Luftangriffen mittlerweile verstorben – richten sich gegen die genehmigte Lieferung von 3.000 Panzerabwehrwaffen des Typs RGW 90, die bereits 2023 genehmigt und komplett exportiert wurden. Die vier noch lebenden Kläger konnten dem Prozess nicht vor Ort beiwohnen.
Laut Gerichtssprecherin Anna von Oettingen ist es wahrscheinlich, dass noch am Mittwoch ein Urteil fällt. Die Urteile würden separat gesprochen.
Das Gericht hatte für die Klagen, die bereits im vergangenen Jahr erfolgten, ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet. Zwei Jemeniten klagten dort gegen US-Drohnenangriffe, die über den Stützpunkt Ramstein liefen. Zentrale Frage dabei war, ob aus den Grundrechten des Grundgesetzes eine Schutzpflicht für Ausländer, die im Ausland leben, hervorgeht.
Die Karlsruher Gesetzeshüter urteilten, dass zwei Bedingungen einen Schutzauftrag ergeben: Ein Bezug zur deutschen Staatsgewalt und die ernsthafte Gefahr, dass das lebensbezogene Völkerrecht systematisch verletzt wird. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, könnte der Schutzauftrag zur Schutzpflicht werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im August angekündigt, dass Israel keine Waffen mehr erhalten werde, die in Gaza eingesetzt werden können. Seit der Übergabe der israelischen Hamas-Geiseln im Oktober herrscht ein brüchiger Waffenstillstand.