Am Landgericht in Bremen beginnt am Mittwoch (28. August) der vierte Prozess gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel. Dem 56-jährigen Theologen der konservativen St. Martini-Gemeinde in der Hansestadt wird in dem Berufungsverfahren Volksverhetzung vorgeworfen (Az.: 52 NBs 225 Js 26577/20). Latzel hatte sich in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ im Oktober 2019 abfällig über die Gender-Bewegung und über Homosexuelle geäußert.
So sprach Latzel von „Genderdreck“, „teuflischer Homolobby“ und „Verbrechern“ auf dem Christopher-Street-Day. Das Bremer Amtsgericht hatte Latzel aufgrund dieser zeitweise auch im Internet auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Pastors veröffentlichten Worte im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt.
In der nächsten Instanz hatte ihn das Landgericht in einer Berufung am 20. Mai 2022 freigesprochen. Die Begründung: Seine Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt Revision eingelegt und Erfolg gehabt. Das Gericht monierte, das Urteil zum Freispruch sei lückenhaft gewesen.
Insgesamt sind zunächst vier Verhandlungstermine geplant. „Bisher sind weder Zeugen noch Sachverständige eingeladen“, sagte ein Sprecher des Landgerichtes dem Evangelischen Pressedienst (epd) und ergänzte: „Ich gehe davon aus, dass der Ablauf des Verfahrens am ersten Tag erörtert werden soll und die weiteren Tage dann entsprechend angepasst werden.“
Denkbar ist auch, dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird. Der Theologe ist seit Dezember 2007 Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche. Aufgrund seiner Äußerungen hat die Kirchenleitung im Mai 2020 ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, das allerdings momentan ruht. Sobald ein rechtskräftiges Urteil feststehe, werde das Verfahren wieder aufgenommen, hieß es.