Im Prozess gegen den Chefredakteur des Rechercheportals „FragDenStaat“, Arne Semsrott, hat die Verteidigung vor dem Berliner Landgericht erneut die Aussetzung des Verfahrens und eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gefordert. Dem 36-jährigen Semsrott wird die Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen aus laufenden Verfahren gegen die „Letzte Generation“ vorgeworfen. (AZ: (536 KLs) 237 Js 3347/23 (1/24)
Rechtsanwalt Lukas Theune warnte am Freitag vor einer Zensur der Presse durch die entsprechende Strafnorm. Der Strafrechtsparagraf 353d, Nummer 3, sei verfassungswidrig, weil die Presse- und Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt werde. Kritik an der Justiz müsse unter Abwägung unter anderem der Persönlichkeitsrechte Betroffener möglich sein. Es sei nicht die Aufgabe der Presse, amtliche Dokumente zu schützen. Hilfsweise plädierte die Verteidigung für einen Freispruch. Mit einem Urteil wird noch für Freitag gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro gefordert. Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Bo Meyer vorgeschlagen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Verteidigung lehnte den Vorschlag ab. Semsrott kündigte bereits an, im Falle einer Verurteilung Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Wegen der besonderen Bedeutung des Verfahrens für die Pressefreiheit erfolgte die Anklageerhebung direkt vor dem Landgericht. Nächste Instanz ist deshalb im Rahmen eines Revisionsverfahrens der Bundesgerichtshof.