In der Debatte um den Umgang mit der AfD hat die Verfassungsrechtlerin Gertrude Lübbe-Wolff auf hohe Hürden für den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung verwiesen. Die Voraussetzungen dafür seien „nicht weniger anspruchsvoll als die Voraussetzungen für ein Verbot“, sagte die ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag).
Für einen Finanzierungsstopp müsse ebenso wie für ein Verbot geklärt werden, „ob man wirklich von der Partei als Ganzer sagen kann, dass sie auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgeht“, sagte die Professorin von der Universität Bielefeld. Parteien seien rechtlich besonders geschützt durch das Grundgesetz selbst, betonte Lübbe-Wolff. Damit solle verhindert werden, dass „gegen eine Partei nicht missbräuchlich zu dem Zweck vorgegangen werden kann, politische Konkurrenz auszubooten.“
Auch der Verfassungsrechtler Michael Brenner sieht ein Verfahren zum Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung skeptisch. Der Prozess könne Jahre dauern, sagte der Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Dienstag). „Bleibt der Antrag erfolglos, kann das Ganze zudem nach hinten losgehen. Das wäre natürlich Wasser auf die Mühlen der AfD“, warnte Brenner.
Die AfD wird dem Juristen zufolge an den Leitplanken gemessen, die das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung über die Parteienfinanzierung der „Heimat“, der Nachfolgeorganisation der NPD, festlegt. Das Urteil dazu wird für Dienstagvormittag erwartet. „Das Gericht wird die Kriterien für die staatliche Finanzierung sicher präzisieren“, sagte Brenner.
Die Diskussion um den Umgang mit der AfD war durch die Enthüllung eines Treffens hochrangiger AfD-Politiker mit Rechtsextremen neu entfacht worden. Bei dem Treffen im November in Potsdam war laut dem Recherchenetzwerk „Correctiv“ über die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland diskutiert worden.