Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau verhandelt am Montag über eine Klage des AfD-Landtagsabgeordneten Ulrich Siegmund. Wie das Gericht mitteilte, wendet sich der Politiker in einem Organstreitverfahren gegen den Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger (CDU).
Dabei geht es um eine Sitzung des Magdeburger Landtags am 30. Juni 2023. Schellenberger hatte Siegmund damals einen Ordnungsruf erteilt, nachdem bei dessen Redebeitrag unter den Abgeordneten im Parlament Unruhe entstanden war. Gegen diesen Ordnungsruf wendet sich Siegmund mit seiner Klage (AZ: LVG 20/23). Er sieht sich nach Angaben des Gerichts durch den Ordnungsruf in seiner parlamentarischen Redefreiheit beeinträchtigt.
Siegmund wurde im Februar 2024 durch die Mehrheit der Abgeordneten als Vorsitzender des Landtagsausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abberufen. Grund war seine Teilnahme an einem Treffen mit Rechtsextremen in Potsdam im November vergangenen Jahres, das im Januar dieses Jahres vom Recherchenetzwerk „Correctiv“ enthüllt wurde. Die Berichte hatten bundesweit zu zahlreichen Protesten geführt.
Auf diesem Treffen soll über einen sogenannten „Masterplan zur Remigration“ von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen worden sein. Siegmund sei aufgrund seiner Teilnahme an dem Treffen und fehlender Distanzierung weder für die Leitung des Ausschusses noch für die Vertretung des Ausschusses gegenüber den in diesen Bereichen tätigen Menschen und Institutionen geeignet, hieß es zur Begründung der Abwahl.