Bei den neun Kommunalwahlen in diesem Jahr dürfen Menschen ohne festen Wohnsitz nicht in allen Bundesländern wählen. Die BAG Wohnungslosenhilfe (BAGW) fordert, die Wahlgesetze zu ändern, um „diesen diskriminierenden Ausschluss von der demokratischen Teilhabe“ zu beenden. Der Ausschluss verstoße gegen den Grundsatz der allgemeinen Wahl, kritisierte die BAGW am Montag in Berlin. Bei den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen bleibe Menschen ohne Meldeadresse der Weg zur Wahlurne in diesem Jahr versperrt.
Viele Entscheidungen der Kommunalpolitik beträfen wohnungslose Menschen jedoch unmittelbar. So zielten etwa Gemeindeverordnungen, die das Betteln, Schlafen, Alkohol trinken im öffentlichen Raum verbieten, bewusst auf Menschen ohne festen Wohnsitz ab und erschwerten ihnen das Leben erheblich. Dass Wohnungslose in ihren Heimatkommunen über solche politischen Maßnahmen nicht einmal indirekt mitbestimmen dürften, sei „hochgradig ungerecht“, erklärte die BAGW.
Die BAGW fordert, die Wahlgesetze und Wahlordnungen in allen Bundesländern so anzupassen, dass sich wohnungslose Menschen, die sich gewöhnlich in der Kommune aufhalten, vorab in das Wählerverzeichnis eintragen und somit wählen können. Der Vorgang müsse verständlich und niedrigschwellig sein.