SPD, Grüne und FDP haben die Prüfung der Abtreibungsregeln in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Jetzt machen verschiedene Verbände Druck. Sie drängen auf eine Streichung des Paragrafen aus dem deutschen Strafgesetzbuch.
Verschiedene Verbände wollen am heutigen Donnerstag einen Vorschlag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen vorstellen. In dem selbst erarbeiteten Gesetzentwurf plädieren sie dafür, dass der entsprechende Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, wie es in einer Ankündigung der Verbände heißt. Der Entwurf diene als “Impuls für die Modernisierung des veralteten deutschen Gesetzes zum Schwangerschaftsabbruch”, heißt es dort.
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff bei medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibung vorgelegt. Union, AfD und FDP sind gegen eine Reform.