Sozial-, Verbraucher- und Mieterverbände haben den Bundestag aufgefordert, die Pläne der Ampel-Koalition zur Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit nachzubessern. Anlässlich der ersten Beratung im Parlament verlangten sie am Mittwoch in Berlin Investitionskostenzuschüsse, Steuerbefreiungen und die vergünstigte Bereitstellung öffentlicher Grundstücke für gemeinnützige Wohnungsbauvorhaben. Dafür müsse jedes Jahr eine Milliarde Euro bereitgestellt werden, forderten die Verbände.
Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, warnte: „Ohne angemessene Förderung wird die neue Wohngemeinnützigkeit ins Leere laufen.“ Wohnungsunternehmen würden kaum ihre Immobilien in eine Wohngemeinnützigkeit einbringen. „Bezahlbarer Wohnraum wird so nicht geschaffen“, kritisierte Schuch.
Die Wiedereinführung der 1990 abgeschafften Wohngemeinnützigkeit ist Teil des Jahressteuergesetzes 2024. Vermieter erhalten danach die Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit, wenn ihre Mietpreise dauerhaft unterhalb der marktüblichen Miete liegen. Mieter können nur Haushalte werden, deren Einkommen nicht zu hoch sind. Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) könnten 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren.
Die Verbände kritisieren indes, dies werde nicht zum Tragen kommen. So wie die gesetzlichen Regelungen vorgesehen seien, profitierten lediglich einhundert Körperschaften, wie beispielsweise Stiftungen, Vereine oder Unternehmen mit rund 100.000 Mieterinnen und Mietern von den geplanten Regelungen. Hinzu komme, dass der Bestand von Sozialwohnungen auf rund eine Million gesunken sei. Um dem „überhitzten Wohnungsmarkt“ entgegenzuwirken, müssten „relevante Anteile des Wohnungsbestands in die dauerhafte Preisbindung überführt werden“.
Neben der Diakonie haben der Deutsche Mieterbund, der DGB, die Verbraucherzentralen, die AWO, der Paritätische Gesamtverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Umweltverbände den Appell an den Bundestag unterschrieben.