Eigentlich hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zur Neuregelung der Vaterschaftsanfechtung bis 30. Juni 2025 verpflichtet. Doch nun gibt Karlsruhe mehr Zeit – auf “Anregung” von Olaf Scholz.
Eine vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gesetzliche Regelung zur Vaterschaftsanfechtung kann nun bis spätestens 31. März 2026 fortgelten – neun Monate länger als dies ursprünglich möglich war. Die Karlsruher Richter begründeten dies in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss damit, dass die von ihnen eigentlich bis 30. Juni 2025 geforderte Neuregelung als nicht umsetzbar angesehen wird.
Das Verfassungsgericht hatte Anfang April bei Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat angefragt, ob mit einer Neuregelung innerhalb der ursprünglichen Frist gerechnet werden könne. Darauf habe der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf das “vorzeitige Ende der Wahlperiode” verwiesen und zugleich “angeregt”, die Fortgeltungsanordnung zu verlängern. Mit einer Fortgeltungsanordnung erklärt das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Norm befristet weiterhin für anwendbar.
Die in dem Verfahren “Beteiligten oder Äußerungsberechtigten” seien dieser Anregung des Kanzlers “nicht grundsätzlich entgegengetreten”, so das Gericht weiter. Der Erste Senat des Verfassungsgerichts habe daraufhin die Fortgeltungsanordnung längstens bis 31. März 2026 verlängert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9. April 2024 Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Vaterschaftsanfechtung für unvereinbar mit dem Elterngrundrecht erklärt. Das Gericht stärkte damit die Rechte von Männern, die um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder streiten.
Ihr Elterngrundrecht werde im geltenden Familienrecht nicht ausreichend berücksichtigt, so das Gericht. Beispielsweise, weil leibliche Väter keine Chance auf eine rechtliche Vaterschaft hätten, wenn diese rechtliche Vaterschaft bereits von einem neuen Partner der Mutter übernommen wurde und dieser in einer “sozial-familiären Beziehung” zum Kind stehe.
Das Verfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im April 2024 aufgetragen, die rechtliche Elternschaft leiblicher Väter neben derjenigen der Mutter und des rechtlichen Vaters stärker zu berücksichtigen.
Bis zu einer Neuregelung könnten leibliche Väter, deren Antrag auf rechtliche Vaterschaft unter den jetzigen Regelungen scheitert, ihre Anfechtungsklage “weiterhin aussetzen”, hieß es. Im Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils steht eine wachsende Zahl von Verfahren, in denen Männer um ihre rechtliche Vaterschaft kämpfen.