In Deutschland gibt es Hunderte Beratungsstellen für Verbraucher mit Schuldenproblemen. Sie bieten ihre Hilfe meist kostenfrei an. Ein neues Gesetz soll den Zugang regeln.
Überschuldete Verbraucher sollen auch künftig möglichst kostenfrei Zugang zu einer unabhängigen Beratung haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie hat die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht.
Der Entwurf sieht vor, dass Angebote zur Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos sein sollen und höchstens eine begrenzte Gebühr fällig werden darf. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, soll die Unabhängigkeit der Schuldenberater sichergestellt werden. Vorgesehen ist auch, dass die Zahl der verfügbaren Beratungsstellen jährlich erhoben wird.
Bundesweit gibt es laut Bundesjustizministerium derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen, die von Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen betrieben werden. Sie beraten Ratsuchende überwiegend kostenlos.
Die EU-Richtlinie muss bis zum 20. November in nationales Recht umgesetzt und spätestens ab dem 20. November 2026 angewendet werden. Über den nun von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf entscheiden Bundestag und Bundesrat.