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Träger sehen ihre Demokratieprojekte in Gefahr

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Demokratieentwicklung sieht Hunderte Demokratieprojekte in Gefahr. Ihnen drohe vor dem Hintergrund des nicht verabschiedeten Bundeshaushalts 2024 und der aktuellen Sperrung für zukünftige Ausgaben das Aus zum 1. Januar 2024, erklärte die BAG am Freitag. In einem Forderungskatalog verlangt sie Gegenmaßnahmen. Zu den Erstunterzeichnenden zählen auch Einrichtungen aus Norddeutschland, darunter der Verein „Wabe“ (Wohnen, Arbeiten, Betreuen, Entwickeln) aus Hamburg sowie der in Waren/Müritz ansässige Verein „RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern“.

Derzeit verfügen die Demokratieprojekte laut BAG über keine Förderzusagen zum 1. Januar 2024 durch das Bundesfamilienministerium für das letzte Förderjahr der aktuellen Periode von „Demokratie leben!“. Auch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, der den Trägern die Fördermittel auch bei späterer Zahlung zusichere und damit die Zahlungsfähigkeit sicherstelle, könne nicht gewährt werden, hieß es. Die Träger müssten ihre Maßnahmen zwangsläufig aussetzen.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung (Berlin), warnte vor einem irreparablen Schaden für die demokratische Projektlandschaft. Beratungsstellen verzeichneten Rekordanfragen von Betroffenen rechter Gewalt und Bedrohungen, Rechtsextreme wähnten sich im Höhenflug, sagte er. „Und zur gleichen Zeit droht der größte Kahlschlag in den Projekten, die Betroffene unterstützen und für demokratische Werte streiten, weil sie ab Januar ohne Geld dastehen.“

Die BAG fordert eigenen Angaben zufolge eine zügige politische Einigung auf einen Haushalt ohne Kürzungen im Bereich der Demokratieförderung deutlich vor Weihnachten, die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns für die Träger in den Bundesprogrammen noch vor Weihnachten, eine zügige Freigabe der Mittel im Januar 2024 für das letzte Jahr der aktuellen Förderperiode von „Demokratie leben!“ sowie die „Einlösung des Versprechens, durch das Demokratiefördergesetz eine nachhaltige Absicherung der Maßnahmen zu gewährleisten“. Das Gesetz müsse „endlich durch die Ampel im Bundestag verabschiedet werden“, forderte die BAG.