Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe zeigt sich erleichtert über den Beschluss des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), wonach eine vom Landkreis Aurich erlaubte Tötung eines Wolfes untersagt bleibt. Damit sei zum wiederholten Mal ein Entnahmeantrag aus Niedersachsen gerichtlich gestoppt worden, sagte die Vorsitzende des in Essen ansässigen Tierschutzvereins, Nicole Kronauer, am Samstag. Statt auf Abschüsse vermeintlicher „Problemwölfe“ setzt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe weiter auf Kooperation beim Herdenschutz
In Dornum waren im Juni vier Deichschafe durch einen Wolf getötet und vier weitere Schafe verletzt worden. Die Landkreisverwaltung erlaubte im Rahmen des sogenannten Schnellabschussverfahrens in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1.000 Metern und in einem Zeitraum von 21 Tagen nach dem letzten Rissereignis. Die vom Kreis Aurich erteilte Abschussgenehmigung wäre an diesem Sonntag (21. Juli) ausgelaufen.
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hatte gegen die Genehmigung geklagt. Daraufhin hatte zunächst das Verwaltungsgericht Oldenburg den Vollzug der Anordnung gestoppt, der Kreis legte Beschwerde ein. Das OVG bestätigte am Freitag den Beschluss der Vorinstanz, wonach die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht erfüllt sind. Der Landkreis habe nicht hinreichend geprüft, ob andere Maßnahmen zum Herdenschutz auf dem Deich in Betracht kämen, etwa durch die Errichtung von mobilen Zäunen.