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Teilhabezuschüsse: Paritätischer NRW appelliert an Kommunen

Der Vorstand des Paritätischen in NRW, Christian Woltering, moniert, dass es in Nordrhein-Westfalen von der Kommune abhängt, „ob Kinder eine Chance auf Teilhabe haben oder nicht“. In Städten wie Hamm, Bielefeld oder Oberhausen werde die soziale Teilhabe von Minderjährigen gut unterstützt, doch die Mehrheit der Städte und Kreise lasse „die Kinder im Stich. Von gleichen Lebensverhältnissen kann keine Rede sein, vier von fünf berechtigten Kindern gehen leer aus“, erklärte er am Dienstag in Wuppertal. Woltering forderte eine direkte Auszahlung der staatlichen Teilhabezuschüsse, so wie beim Schulbedarf. „Bei der Bekämpfung von Kinderarmut zählt jeder Tag.“

Die staatlichen Teilhabezuschüsse für arme Kinder und Jugendliche kommen einer Studie zufolge nur wenigen Anspruchsberechtigten zugute. Von den Sechs- bis 15-Jährigen in Familien mit Bürgergeldbezug nutzten im vergangenen Jahr höchstens 19,2 Prozent der Anspruchsberechtigten diese Unterstützungsmöglichkeit, wie eine am Dienstag in Berlin vorgestellte Untersuchung der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands ergab. „Die Teilhabeleistungen laufen weitgehend ins Leere“, hieß es.

In der Untersuchung geht es um die zum Bildungs- und Teilhabepaket gehörende Pauschale von aktuell 15 Euro im Monat für „die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“. Die Summe kann beispielsweise für Musikunterricht, die Mitgliedschaft im Sportverein oder Freizeitfahrten verwendet werden. Anspruchsberechtigt sind Minderjährige, die eine Kita oder Schule besuchen und deren Familien Bürgergeld oder ähnliche Leistungen beziehen. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig.

Die Forschungsstelle des Paritätischen konzentrierte sich in ihrer Untersuchung auf Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren im Bürgergeldbezug und begründete dies mit den verfügbaren Daten. Das bei der Einführung des Pakets im Jahr 2011 formulierte Ziel, soziale Teilhabe armer Kinder und Jugendlicher zu fördern, werde „weiterhin nicht eingelöst“, kritisierte der Paritätische. Als einen Grund vermutet der Verband die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme. „Die von der Regierung beabsichtigte Entbürokratisierung kann ganz praktisch damit beginnen, dass die geplanten 20 Euro pro Kind monatlich pauschal ausgezahlt werden, ohne aufwändige Nachweise und Prüfungen“, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vorgesehen, die Pauschale von 15 auf 20 Euro zu erhöhen. Erwähnt werden zudem Überlegungen zu einer „Kinderkarte“ und einer „Teilhabe-App“. Eine standardmäßige Auszahlung der Summe an alle Anspruchsberechtigten ist aber nicht vorgesehen.