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Strafe für Abtreibungsgegner wegen Publikation von Feindesliste

Ein Flyer, der zu weit geht: Wegen der Verbreitung einer “Feindesliste” muss ein Abtreibungsgegner 6.300 Euro zahlen. Ein Kölner Gericht sieht die Sicherheit der Betroffenen gefährdet.

Weil er persönliche Daten veröffentlicht hat, ist ein Abtreibungsgegner in Köln verurteilt worden. Der Aktivist muss rund 6.300 Euro Geldstrafe zahlen, wie das zuständige Amtsgericht am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte.

Laut Gericht hatte der Mann in einem Flyer öffentlich über die Vermietung einer Dortmunder Praxis an eine Abtreibungsärztin informiert. Darin habe der Mann auch die Praxisadresse und persönliche Daten eines Mannes veröffentlicht, der mit der Vermietung in Verbindung stand. Dadurch besteht laut Gericht die Gefahr, dass die Praxis und der Mann Opfer von rechtswidrigen Handlungen würden.

Seit September 2021 ist die Verbreitung von personenbezogenen Daten in sogenannten “Feindeslisten” im Sinne des Paragrafen 126a des Strafgesetzbuchs strafbar. Als Strafmaß werden bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe genannt. Bei nicht allgemein zugänglichen Daten kann das Strafmaß bis zu drei Jahre oder Geldstrafe betragen. Unter anderem hatte der ermordete Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf einer solchen Liste gestanden.

Das Gericht widersprach der Darstellung des Aktivisten, wonach er lediglich als Journalist über die Praxis berichtet habe. Der Mann habe den Namen eines Vorstandsmitgliedes einer Versicherung veröffentlicht, die als Vermieter der Praxis auftritt. Zudem habe er die Adresse der Kirche publik gemacht, in die das Vorstandsmitglied regelmäßig gehe, und hinzugefügt, dass der Mann in der Nähe wohne und seine Villa nicht von Kameras geschützt sei. Darin sah das Gericht eine potenzielle Provokation rechtswidriger Handlungen. Die sprachlich teils explizite Kritik des Angeklagten an Abtreibungen sei hingegen zulässig.