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Evangelische Kirche dringt auf Erhalt des Asylrechts

Individuelles Recht auf Asyl erhalten, keine Verfahren in Drittstaaten: Die EKD dringt auf ein Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz. Sorgen macht sie sich auch um das Kirchenasyl.

Christian Stäblein übt auf der EKD-Synode Kritik an Räumung von Kirchenasylen
Christian Stäblein übt auf der EKD-Synode Kritik an Räumung von Kirchenasylenepd-bild / Heike Lyding

Die evangelische Kirche hat Appelle zum Schutz des Asylrechts und eine Stärkung von Missbrauchsopfern beschlossen. Zum Abschluss der Synodentagung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit dem Schwerpunktthema „Migration, Asyl und Menschenrechte“ wurden in Würzburg mehrere Papiere verabschiedet, die sich für den Erhalt des individuellen Rechts auf Asyl, gegen Asylverfahren in Drittstaaten und für eine sachliche Diskussion über das Thema aussprechen.

Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich beklagte, die Diskussion drehe sich aus politischem Kalkül zu sehr um Abschottung und Ausgrenzung. „Der heiße Wahlkampf wird die Temperatur auch bei diesem Thema massiv hochdrehen“, sagte sie. Heinrich betonte, die evangelische Kirche werde sich auch zukünftig für den Schutz von Geflüchteten engagieren.

Nach mehreren Räumungen: Beschluss zum Kirchenasyl

Ein Beschluss des Kirchenparlaments thematisiert das Kirchenasyl. Nach mehreren Räumungen von Kirchenasylen wirft der EKD-Flüchtlingsbeauftragte Christian Stäblein den staatlichen Behörden eine Missachtung bisheriger Absprachen vor. „Es war ein gutes Agreement, dass wir auf solche Maßnahmen verzichten“, sagte der Berliner Bischof Stäblein. Er hoffe, dass man zur ursprünglichen Kooperation zurückkehre.

 

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Kirchengemeinden gewähren abgelehnten Asylbewerbern Kirchenasyl, wenn sie besondere Härten erkennen. Seit 2015 gibt es zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Vereinbarung zum Umgang mit Kirchenasylen. Sie sieht vor, dass die Gemeinden ein Kirchenasyl melden und ein Dossier einreichen. Das Bundesamt wiederum sagte damals zu, diese Fälle einer nochmaligen Prüfung zu unterziehen.

Missbrauch: Synode beschließt eine Änderung des Disziplinarrechts

Zum Thema Missbrauch beschloss die Synode eine Änderung des Disziplinarrechts. Betroffene sexualisierter Gewalt in evangelischer Kirche und Diakonie haben demnach künftig Anspruch auf Akteneinsicht, müssen über den Stand des Verfahrens informiert werden und haben das Recht, einen Beistand oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Kirche.

Am Nachmittag wollte die Synode zudem einen zwölf Punkte umfassenden Maßnahmenplan zum Umgang mit Missbrauch beschließen. Er sieht vor, für Betroffene ein „Recht auf Aufarbeitung“ zu schaffen und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten.