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SH: Kooperationsvertrag mit Islamischen Kulturzentren

Das Land Schleswig-Holstein und der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland haben am Mittwoch einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag betone das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf freie Religionsausübung und die Stärkung der Bildungsarbeit, wie das Kulturministerium in Kiel mitteilte. Die Vereinbarung ebne den Weg für Islamische Religion als Unterrichtsfach an Schulen und unterstreiche, dass der Landesverband eigene Bildungs- und Kultureinrichtungen betreiben und Imame ausbilden darf. Die Vertragsparteien wollen zudem junge Menschen frühzeitig sprachlich und sozial fördern.

Zudem wird die religiöse Praxis anerkannt: Der erste Tag des Ramadanfestes und der erste Tag des Opferfestes werden als islamische Feiertage gewürdigt. Im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie des Schulgesetzes können Beamtinnen und Beamte, Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen freigestellt werden.

Schleswig-Holsteins Kulturministerin Dorit Stenke (CDU) betonte, der Vertrag sei ein wichtiges Zeichen der Anerkennung und Gleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. „Menschen muslimischen Glaubens sind Teil unserer Gesellschaft. Das besiegeln wir mit diesem Vertrag.“

Der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland wurde 2014 gegründet und umfasst derzeit zwölf Gemeinden in Schleswig-Holstein mit rund 12.000 Mitgliedern. Der Dachverband der Islamischen Kulturzentrenwurde 1973 in Köln gegründet, zählt zu den ältesten islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und ist gemäß Artikel 140 Grundgesetz als Religionsgemeinschaft anerkannt. Ihm gehören bundesweit neun Landesverbände mit rund 300 lokale Moschee- und Bildungsvereinen an.