Das Schlichtungsverfahren zwischen dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der ARD zur umstrittenen Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) ist gescheitert. „Die Teilnehmer halten fest, dass das Schlichtungsverfahren zur streitgegenständlichen Version unter Beibehaltung der dort geäußerten Standpunkte durchlaufen und ohne
Einigung beendet ist“, teilte eine BDZV-Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Anfrage in Berlin mit. Der BDZV hält die App für presseähnlich und damit für rechtswidrig.
Die Teilnehmer der Schlichtungsstelle hätten am vergangenen Montag bei ihrem ersten Gespräch in dem Verfahren die Sach- und Rechtslage auf der Basis der bisherigen Gerichtsverfahren „Newszone“-App
umfassend erörtert, erklärte die BDZV-Sprecherin weiter.
Der SWR bedauerte das erfolglose Ende der Schlichtung. „Es konnte – trotz des schon im Prozessverlauf signalisierten Entgegenkommens des SWR – bedauerlicherweise keine Einigkeit zu den diskutierten
Rechtsfragen dieser Version erzielt werden“, erklärte die Rundfunkanstalt in Stuttgart. Der SWR werde prüfen, in welchem zeitlichen Horizont die „Newszone“-App wieder veröffentlicht werden soll. Den Verlegern will der Sender mit Kooperationsmöglichkeiten entgegenkommen.
16 südwestdeutsche Verlagshäuser, darunter die „Stuttgarter Zeitung“, die „Badische Zeitung“ und die in Ludwigshafen erscheinende Tageszeitung „Die Rheinpfalz“, waren im Frühjahr 2022 gegen den SWR vor Gericht gezogen, weil sie in der „Newszone“-App einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag sehen. Das
Landgericht Stuttgart entschied im darauffolgenden Oktober im einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die App in der streitgegenständlichen Version vom 14. April 2022 teilweise presseähnlich und nicht vom vorhandenen Telemedienkonzept für das SWR-Jugendangebot „Dasding“ gedeckt sei.
Der SWR legte Berufung ein, woraufhin das Oberlandesgericht Stuttgart Ende Juni 2023 die Entscheidung der Vorinstanz in einem rechtskräftigen Eilurteil aufhob. Zur Begründung verwies das Gericht darauf, dass es kein Schlichtungsverfahren zwischen dem SWR und den klagenden Verlagen gegeben habe.
Die betreffenden Verlagshäuser beschlossen nach dem Urteil, eine Schlichtung zur „Newszone“-App zu starten. Der SWR stellte die App „aus Respekt vor einem möglichen Schlichtungsverfahren und einem
konstruktiven Austausch mit den Verlagen“ nicht wieder online. Eine Hauptsacheklage zur „Newszone“-App – in der Version vom 14. April 2022 – müsste aufgrund der Verjährungsfrist bis Ende 2023 eingereicht werden.
Kooperationsmöglichkeiten habe der SWR den Verlegern bereits beim Schlichtungsgespräch am Montag vorgestellt, erklärte der Sender. Die Modelle verfolgten weiterhin den Ansatz, ein Nachrichtenangebot für
eine junge Zielgruppe zwischen 16 und 25 Jahre anzubieten. Beispiele für Kooperationen gebe es bereits, betonte der SWR und nannte unter anderem das Format „Was kostet die Welt?“ von Funk, dem
Online-Jugendangebot von ARD und ZDF, das von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ entwickelt und realisiert wurde.
„Wir möchten der Generation, die in den kommenden Jahrzehnten Verantwortung übernimmt, ein verlässliches Nachrichtenangebot machen und reichen den Verlagen dazu die Hand. Deshalb schlägt der SWR den Verlagshäusern im BDZV eine Zusammenarbeit bei Nachrichten für junge Zielgruppen vor“, erklärte SWR-Intendant Kai Gniffke, der auch amtierender ARD-Vorsitzender ist.
Die Presseähnlichkeit der öffentlich-rechtlichen Internetangebote könnte demnächst auch die EU beschäftigen: Der BDZV ziehe „ernsthaft in Erwägung“, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission
einzureichen, bestätigte dessen Sprecherin dem epd. Die Verleger sehen in den kritisierten Angeboten einen Eingriff in den Wettbewerb.