Sachsens Landesregierung rechnet offenbar bis Ende November nicht mit einem neuen Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Aus unserer Sicht kann nicht von einem Zustandekommen des Staatsvertrages zur Rundfunkfinanzierung ausgegangen werden“, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei in Dresden am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sollten bis zum Ablauf des 30. November nicht von allen Ländern Ratifikationsurkunden beim Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt worden sein, sei der Staatsvertrag gescheitert. Sachsen hat derzeit den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) inne.
Bayern und Sachsen-Anhalt hatten Protokollerklärungen abgegeben, die eine abschließende Unterzeichnung des Staatsvertrages unter Vorbehalt stellen. Demnach sollen ARD und ZDF ihre beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereichte Beschwerde zur ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurücknehmen.
Wie der Sprecher der sächsischen Staatskanzlei sagte, ist derzeit keine Bereitschaft von ARD und ZDF erkennbar, dieser Forderung zu entsprechen. Auch aus sächsischer Sicht sei daher nicht zuletzt aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht die Unterzeichnung eines Staatsvertrages nicht angezeigt. Mit der Novelle soll das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags vereinfacht werden.
Den Vorwurf der sächsischen Grünen-Fraktion, die neue Rundfunkfinanzierung scheitern lassen zu wollen, wies die Landesregierung zurück. Fakt sei, dass ein nicht von allen 16 Ländern unterzeichneter Vertrag nicht in Kraft treten könne, hieß es.