Der saarländische Landtag hat den Gleichheitsartikel in der Verfassung geändert, in dem sich der Begriff “Rasse” befand. Außerdem wurden das Nachhaltigkeitsprinzip und die Ehrenamtsförderung als Staatsziele verankert.
Der Begriff Rasse wird aus der Verfassung des Saarlandes gestrichen. Das hat der Landtag des Saarlandes am Mittwoch mit der dafür notwendigen Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. Als Staatsziele werden das Prinzip der Nachhaltigkeit und die Förderung des Ehrenamts neu in die Landesverfassung aufgenommen.
“Niemand darf wegen (…) seiner Rasse (…) benachteiligt oder bevorzugt werden”, heißt es bislang im Artikel 12 der Landesverfassung. Künftig lautet die Formulierung: “aufgrund rassistischer Zuschreibungen”. Mit der Streichung des Begriffs Rasse solle der falsche Eindruck der Existenz unterschiedlicher Menschenrassen vermieden werden, betonte Nadia Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsfragen, in der Plenardebatte. Der Begriff Rasse könne zur Förderung rassistischen Denkens beitragen.
SPD und CDU stimmten für die Verfassungsänderung, die AfD votierte dagegen. Es sei nicht notwendig, dafür die Verfassung zu ändern.
Die saarländische Verfassung werde künftig “keine Bilder mehr reproduzieren, die auf der Existenz unterschiedlicher Rassen basieren”, erklärte die SPD-Abgeordnete Kira Braun. SPD und CDU sprachen sich in der Debatte auch dafür aus, den Schutz vor Antisemitismus als Staatsziel in der Verfassung festzuhalten. Dabei gehe es um ein “Bekenntnis zur Existenz des Staates Israel und zum Schutz der Menschen jüdischen Glaubens”, betonte der Abgeordnete Roland Theis (CDU). SPD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Commercon betonte, dass eine solche Anti-Antisemitismus-Klausel vom Landtag “zeitnah” beschlossen werden solle.
Für das neue Staatsziel der Nachhaltigkeit bezieht sich das Saarland auf die Definition der Brundtland-Kommission. Bei dem Staatsziel der Förderung des Ehrenamts gehe es auch um die Demokratie, erläuterte Dagmar Heib (CDU): “Das Ehrenamt ist der Kitt unserer Gesellschaft – unsere Demokratie wird im Ehrenamt gestärkt.”
Die saarländische Verfassung stammt aus dem Jahr 1947, als das Saarland ein eigenes Staatsgebiet gewesen ist. Der Verfassungstext schmückt als großes Text-Kunstwerk die Präsidiumswand im Plenarsaal des Landtags.