Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 pro Monat empfohlen. Das geht aus dem 24. KEF-Bericht hervor, den die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in Berlin entgegennahm. Die Beitragserhöhung sei notwendig, damit ARD, ZDF und das Deutschlandradio in der vierjährigen Beitragsperiode ab 2025 ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können, sagte der KEF-Vorsitzende Martin Detzel. Die ARD, die einen höheren Bedarf angemeldet hatte, äußerte sich enttäuscht.
Für die Beitragszahler bedeute die Erhöhung eine Steigerung um 0,8 Prozent pro Jahr, sagte Detzel. Damit liege die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate und entspreche dem Grundsatz, die Belastung der Beitragszahler so gering wie möglich zu halten.
Zuletzt wurde der Beitrag 2021 angehoben
Alle vier Jahre veröffentlicht die KEF ihren Beitragsbericht, für den die Höhe der bevorstehenden Beitragsperiode berechnet wird. Zuletzt wurde der Beitrag 2021 um 86 Cent auf die aktuellen 18,36 Euro pro Monat angehoben.
Die KEF errechnete für ihren Bericht einen Finanzbedarf der Rundfunkanstalten ab 2025 in Höhe von 10,4 Milliarden Euro pro Jahr. Die Rundfunkanstalten hatten zuvor ihren Bedarf höher eingeschätzt. Sie plädierten für eine Erhöhung des Beitrags auf 19,94 Euro pro Monat, also einen Euro mehr als die KEF vorschlägt. Der KEF-Vorsitzende Detzel erläuterte, dass die Kommission in ihrer Empfehlung unter anderem die sich auf voraussichtlich 1,1 Milliarden Euro belaufende Rücklage der Anstalten verrechnet hat. Dies dämpfe die Beitragsentwicklung, sagte er.
Stärker in digitale Angebote investieren
Der Vorschlag der KEF stelle aus Sicht der ARD nicht die Finanzierung aller anstehenden Zukunftsaufgaben sicher, erklärte die ARD nach der Veröffentlichung des Kommissionsberichts. Er bedeute „große Herausforderungen, denn künftig haben wir mehr Aufgaben als bisher“, sagte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke. Zusätzlich zu den linearen Programmen in Radio, Fernsehen und Online habe man den Auftrag, stärker in digitale Angebote für jüngere Generationen zu investieren.
Beitragsänderungen müssen von den Länderparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie dabei nur in Ausnahmefällen abweichen. Mehrere Ministerpräsidenten und Bundesländer hatten sich in den vergangenen Monaten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen, darunter Sachen-Anhalt. Der in der Magdeburger Staatskanzlei für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra (CDU) erklärte am Freitag, dass die Länder bestrebt seien, gegenüber der KEF-Empfehlung weitere Einsparungen zu realisieren, „sodass im Ergebnis eine Beitragserhöhung vermieden werden kann“.
Über den Auftrag entscheiden die Länder
Detzel riet demgegenüber den Bundesländern „Verfahrenstreue“. Ein stabiler Beitrag sei weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich formuliert. Der KEF sei vorgegeben, die bedarfsgerechte Finanzierung der Anstalten zu berechnen, damit diese ihren Auftrag erfüllen können, und dabei die Belastung der Bürger im Auge zu haben.