Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) möchte die Rückgabe von NS-Raubkunst vereinfachen und beschleunigen. In dem Bereich bestehe Handlungsbedarf, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Sie kritisierte, dass in den Verfahren Nachkommen von NS-Opfern viel zu lange als „Bittsteller“ galten.
Roth will nach eigenem Bekunden Anfang des kommenden Jahres die Reform der Beratenden Kommission ins Kabinett einbringen. Die darin enthaltenen Änderungen sind ein Ergebnis der gemeinsamen Beratungen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden, in die auch die Jewish Claims Conference und der Zentralrat der Juden in Deutschland eingebunden waren.
Demnach soll künftig anstelle der bisherigen Kommission mit reiner Empfehlungsfunktion ein Schiedsgericht verbindliche Entscheidungen treffen. Dieses soll dann auch von nur einer Seite angerufen werden können. Als Haupthindernis für die Durchsetzung von Rückgaben gilt bislang, dass in Konfliktfällen beide Seiten – die Nachfahren beraubter NS-Opfer und die heutigen Kunstbesitzer – die Kommission anrufen müssen, damit diese tätig werden kann.
Die Kommission wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um die Washingtoner Prinzipien zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern umzusetzen. Das Gremium trifft keine verbindlichen Entscheidungen und musste bislang von beiden Seiten angerufen werden. Das geplante Schiedsgericht, auf das sich Bund, Länder und Kommunen verständigt haben, soll laut Roth dagegen die Rechte der Opfer stärken und Rückgaben vereinfachen.