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Rheinland-Pfalz will Abschiebehaft bald gesetzlich regeln

Nach mehrjährigen Verzögerungen will Rheinland-Pfalz noch vor der Landtagswahl im Frühjahr 2026 den Vollzug der Abschiebehaft in einem eigenen Landesgesetz regeln. Der Entwurf durchlaufe aktuell noch die vorgeschriebene rechtliche Prüfung, bevor er dem Ministerrat zum Beschluss vorgelegt werde, teilte das federführende Mainzer Integrationsministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. In dem Gesetz sollen Rechte und Pflichte der Gefangenen und organisatorische Abläufe der Haft festgeschrieben werden. Zu den Details gab sich das Ministerium bedeckt: „Das Gesetz dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.“ Es werde „keine wesentlichen Änderungen“ im Vergleich zur gängigen Praxis geben.

Rheinland-Pfalz betreibt mit der sogenannten „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Ingelheim ein eigenes Abschiebegefängnis, im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist der Vollzug der Abschiebehaft aber bislang nicht in einem eigenen Gesetz geregelt. Ursprünglich war die Verabschiedung bereits für die vergangene Legislaturperiode angekündigt worden. Nach geltender Rechtsprechung muss sich die Unterbringung von Abschiebehäftlingen von den Haftbedingungen verurteilter Straftäter deutlich unterscheiden. Beschränkungen der persönlichen Freiheit müssen auf das notwendige Ausmaß begrenzt bleiben.

Die Bedingungen in der Ingelheimer Einrichtung waren in den vergangenen Jahren immer wieder Anlass für Kritik. So wurde etwa die vielfach lange Einzelhaft in geschlossenen Zellen bemängelt. Flüchtlingshilfe, Wohlfahrtsverbände und evangelische Kirche fordern zudem, auf als unverhältnismäßig empfundene Einschränkungen bei Besuchen und beim Hofgang und sowie auf das Verbot von Mobiltelefonen zu verzichten. So sei in Ingelheim die Benutzung einrichtungseigener Telefone vorgeschrieben, für die aber so hohe Gebühren anfielen, dass keine angemessene Kommunikation mit der Außenwelt möglich sei.