“Weiter als die anderen Bundesländer” geht Rheinland-Pfalz mit der geplanten Novelle des Bestattungsgesetzes: Seebestattung in Flüssen soll möglich werden. Und die Bestattung auf dem Friedhof im Leichentuch ohne Sarg.
Das Land Rheinland-Pfalz plant nach eigenen Angaben das “modernste Bestattungsrecht” in Deutschland. Eine vom Landeskabinett am Dienstag gebilligte Novelle des rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetzes sieht unter anderem die Möglichkeit vor, die Asche Verstorbener in einem Fluss zu bestatten.
Zudem soll auch die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen wegfallen. Eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg – wie etwa im Islam vorgeschrieben – soll demnach auf Friedhöfen “für jedermann möglich und nicht an religiöse Voraussetzungen geknüpft sein”.
Zur Frage, wann mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im Landtag zu rechnen ist, sagte der Pressesprecher des Gesundheitsministeriums, David Freichel, am Mittwoch der Katholischen-Nachrichten-Agentur (KNA): “Wir planen aktuell mit einer Befassung im Landtag zu Sommerbeginn und entsprechend dann mit einer Verabschiedung des Gesetzes ebenfalls im Laufe des Sommers 2025.”
Der gesellschaftliche Wandel habe den Bedarf an alternativen Bestattungsformen steigen lassen, betonte der rheinland-pfälzische Wissenschafts- und Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD): “Dem tragen wir nun Rechnung. Rheinland-Pfalz bekommt das modernste Bestattungsrecht.”
Eine grundlegende Weiterentwicklung des seit 41 Jahren bestehenden Bestattungsgesetzes sei notwendig geworden, weil sich auch “die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung” in den vergangenen Jahrzehnten verändert habe.
Das von einer Ampel aus SPD, Grüne und FDP regierte Rheinland-Pfalz gehe “weiter als die anderen Bundesländer”. Man wolle nicht nur die Seebestattung auf Hoher See in einem anderen Bundesland zulassen, sondern auch die Seebestattung auf den vier größten Flüssen in Rheinland-Pfalz – also Rhein, Mosel, Lahn und Saar.
Damit nehme das Land “eine Vorreiterrolle” ein, so Hoch. “Uns gelingt die Verknüpfung von Würde und Willen des Verstorbenen.” Eine Flussbestattung werde bereits in den Niederlanden praktiziert, weshalb ein gewisser “Bestattungstourismus” stattfinde, der von Rheinland-Pfalz nicht kontrolliert oder beeinflusst werden könne.
Dies ist ein Grund, warum das Bundesland die Möglichkeiten der Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen, die Urnen-Aushändigung an Privatpersonen und eine Teilung der Asche “ohne Beisetzungsverpflichtung” zulassen möchte. Als Beispiel nennt das Land die “Diamantbestattung” in der Schweiz, bei der aus einem Teil der Asche eine Art Diamant – kein echter Diamant – hergestellt wird.