Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die rechtsextremistische Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ verboten. Die „Artgemeinschaft“ sei eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Organisation, erklärte Faeser am Mittwoch. Seit dem frühen Morgen wurden nach Angaben ihres Ministeriums 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern sowie Räume des Vereins in zwölf Bundesländern durchsucht, darunter auch in Hessen und Rheinland-Pfalz.
In Hessen seien drei Wohnobjekte von zwei Frauen und drei Männern im Alter von 37 bis 84 Jahren durchsucht worden, teilte ein Sprecher des Hessischen Landeskriminalamtes dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Die Durchsuchungen hätten in den Landkreisen Gießen, Limburg-Weilburg und in der Stadt Frankfurt stattgefunden.
In Rheinland-Pfalz durchsuchten im Landkreis Alzey-Worms rund zehn Polizeibeamte das Wohnanwesen eines Ehepaares, bei dem es sich um langjährige Mitglieder der Gemeinschaft handeln solle, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums des Landes mit. Insgesamt werde der „Artgemeinschaft“ in Rheinland-Pfalz eine „Personenzahl im mittleren einstelligen Bereich“ zugerechnet. „Gefestigte Strukturen und Trefförtlichkeiten im Land gibt es nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden nicht.“
Das Ziel der „Artgemeinschaft“ sei es gewesen, eine rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen, erläuterte Bundesinnenministerin Faeser. Das sei insbesondere durch die Weitergabe der Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger Literatur erfolgt, die zum Teil aus der NS-Zeit stamme und nur minimal abgewandelt worden sei. Durch das Betreiben eines vereinseigenen „Buchdienstes“ und einer Webseite sowie mittels sozialer Medien seien auch Nichtmitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut radikalisiert und geworben worden. Das Bundesinnenministerium gibt die Zahl der Mitglieder mit rund 150 an.
Die „Artgemeinschaft“ verbreitete laut Bundesinnenministerium „unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ihr gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild“. Zentrales Ziel seien Erhalt und Förderung der eigenen „Art“ gewesen, welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der „Rasse“ gleichzusetzen sei. So habe der Verein seinen Mitgliedern Anweisungen zu einer richtigen „Gattenwahl“ innerhalb der nord- und mitteleuropäischen „Menschenart“ gegeben, um das der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend „richtige“ Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft seien herabgewürdigt worden.
Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der „Artgemeinschaft“ betroffen. Zu den Teilorganisationen gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e.V. Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten den Angaben nach Wohnungen und Vereinsräume außerdem in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Am Dienstag vergangener Woche hatte Innenministerin Faeser den rechtsextremistischen Verein „Hammerskins Deutschland“ verboten, einen Ableger der 1988 in den USA gegründeten „Hammerskins Nation“.