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Rechtsbetreuung ein menschliches Gesicht geben

Diakoniedirektor Martin Hamburger über die besondere Rolle Evangelischer Betreuungsvereine

Unter dem Dach der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) gibt es 57 Betreuungsvereine, die rund 300 hauptamtliche Vereinsbetreuer und mehrere tausend Ehrenamtliche beschäftigen. Zu tun gibt es mehr als genug, dennoch müssen viele Vereine um ihre Existenz kämpfen. Der Vorsitzende des Fachverbands, der Wuppertaler Diakoniedirektor Martin Hamburger, nennt im Gespräch mit Sabine Damaschke die Gründe.

 

Rund 1,3 Millionen Menschen stehen in Deutschland unter einer Betreuung. Tendenz steigend. Wer braucht eine rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung wurde für Menschen eingerichtet, die aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht alleine regeln können. In den letzten Jahren hat demographisch bedingt vor allem die Zahl der alleinlebenden älteren Menschen stark zugenommen, die niemanden in der Familie oder Verwandtschaft haben, der sie rechtlich betreuen könnte. Wir beobachten auch, dass die Zahl junger Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine rechtliche Betreuung benötigen, zunimmt. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Betreuer, der für die Rechtsbereiche zuständig ist, die die betroffene Person nicht mehr alleine regeln kann. Das können die Gesundheits- oder die  Vermögenssorge, die Beantragung von Sozialleistungen, die Vertretung in Wohnungsangelegenheiten oder auch die Unterbringung in einem Pflegeheim sein.

Was unterscheidet Betreuungsvereine von Berufsbetreuern?
In der Diakonie werden seit vielen Jahrzehnten Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können, betreut. Im Jahr 1992 wurde ein neues Betreuungsrecht eingeführt, das die Rechtsstellung der rechtlich betreuten Menschen sehr gestärkt hat. Vorher gab es das sogenannte Vormundschaftsrecht. Bei der Diakonie haben wir das neue Gesetz sehr begrüßt. Seitdem haben sich drei Stränge der Betreuung herausgebildet: Zum einen gibt es Betreuungen durch Ehrenamtliche, in der Regel durch Personen aus dem direkten privaten Umfeld, zumeist Eltern, Kinder oder Verwandte. Dann gibt es die Berufsbetreuer und die Vereinsbetreuer, die ebenfalls persönlich für die Betreuten bestellt werden.

Welchen Vorteil haben Betreuungsvereine?
Die Betreuungsvereine haben sich in den letzten Jahren sehr intensiv mit der Qualitätsentwicklung der rechtlichen Betreuungen befasst. In diesem Rahmen haben wir zum Beispiel ein Beschwerdemanagement entwickelt, das sicherstellt, dass Betreute und ihre Angehörigen Beschwerde einlegen können, wenn sie mit der Amtsführung des Betreuers nicht einverstanden sind. Die Vereine sichern neben der Supervision auch die Aus- und Fortbildung der haupt- und ehrenamtlichen Betreuer. Im Gegensatz zu privaten Betreuern, die überwiegend Juristen oder Volkswirte sind, beschäftigen die Vereine Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Das halten wir für einen Vorteil, denn die Menschen, die in unserer Obhut sind, mussten zum Teil schwere Schicksalsschläge verkraften. Wir verstehen die Arbeit der evangelischen Vereine daher als eine menschliche Betreuung unter juristischen Bedingungen.

Die Kosten für die Rechtsbetreuung sind in den vergangenen Jahren bundesweit auf rund 770 Millionen Euro gestiegen. Trotzdem sprechen Sie von einer starken Unterfinanzierung. Warum?
Wie so oft in der sozialen Arbeit geraten wir leider auch hier in die Falle des föderalen Systems. Das Bundesjustizministerium finanziert die Arbeit zum größten Teil, hat die Gelder aber seit Juli 2005 eingefroren. Bis heute gibt es 44 Euro für eine Betreuungsstunde und einen festgeschriebenen Anzahlsatz an Stunden. Damit kommen wir aber nicht aus. Zwar gewährt das Land NRW noch Gelder in Form von Pauschalen, und die Kommunen beteiligen sich zum Teil auch, allerdings nur auf der Basis von freiwilligen Leistungen. Die Mittel reichen nicht, wenn wir die Menschen angemessen betreuen wollen. Schon heute sind 44 Betreuungen pro Vollzeitstelle nötig, damit ein Verein überleben kann. Inzwischen werden die ersten Betreuungsvereine bereits aufgelöst, zum Beispiel in Duisburg und Köln. Wir befinden uns derzeit in einer großen Existenzkrise und wir kämpfen deshalb darum, dass der Bund endlich mehr Geld für diesen wichtigen Arbeitsbereich in die Hand nimmt.

Kritiker bemängeln, dass in Deutschland vor allem älteren Menschen schnell eine rechtliche Betreuung aufgezwungen wird, wo eine soziale Betreuung ausreichen würde. Teilen Sie die Kritik?
Nein, denn ich frage mich, wie eine soziale Betreuung in der Praxis aussehen soll. Es ist naiv zu meinen, die Probleme ließen sich damit lösen, dass die Nachbarin für eine alte Dame sorgt und zum Beispiel auch Geld für sie abhebt, ohne eine Kontovollmacht zu haben. Was passiert, wenn die alte Dame ins Krankenhaus muss? Wer ist dann Ansprechpartner? Wenn wir eine „soziale Betreuung“ etwa über Nachbarschaftshilfe organisieren, kommen wir schnell in einen rechtlichen Graubereich. Und der wird in Deutschland auch von der Gesellschaft nicht akzeptiert. Gerade wenn es um Vermögen und Gesundheit geht, ist die Klagebereitschaft sehr hoch.

Wie sehen Sie die Zukunft der Rechtsbetreuung in einer Gesellschaft, die immer älter wird?
Für mich ist diese Zukunft sehr eng mit dem Prozess der Inklusion verknüpft. Wenn wir es als Gesellschaft gemeinsam schaffen, mehr Menschen soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, indem wir dafür gute soziale Rahmenbedingungen – auch im Alter – schaffen, könnten rechtliche Betreuungen tatsächlich seltener nötig werden. Aber das bleibt wohl eher ein Wunsch, da sich unsere Gesellschaft immer komplexer und unsere sozialen Sicherungssysteme immer bürokratischer entwickeln. Insofern bin ich leider skeptisch und rechne damit, dass wir zukünftig eher mehr als weniger Betreuung brauchen.