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Recht zur Kritik an der Religion

Brüssel – Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat das Recht zur Kritik an der Religion bekräftigt. Das Menschenrecht der Religionsfreiheit schließe die Möglichkeit der Kritik ein, erklärte EKD-Auslandsbischöfin Petra Bosse-Huber laut Redemanuskript in Brüssel. Auf der anderen Seite sei die Meinungsfreiheit nur voll garantiert, wenn religiöse Fragen ungehindert debattiert werden könnten. In den vergangenen Jahren hätten Verletzungen der Religionsfreiheit von Christen zugenommen, im Nahen Osten seien ganze Gemeinschaften ausgelöscht worden, hieß es im Redemanuskript weiter.
Das menschenrechtliche Engagement der Kirche gelte dessen ungeachtet nicht nur Christen. Ein wichtiges Thema sind laut Bosse-Huber Glaubens-Übertritte. Besorgnis errege die Situation für Konvertiten in Ländern wie Saudi-Arabien und Afghanistan. Dennoch hätten in Deutschland immer wieder Flüchtlinge aus solchen Ländern, die zum Christentum übergetreten seien, keine Garantie auf Asyl. epd