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RBB erstreitet für “Kontraste” Zutritt zu AfD-Veranstaltung

Die AfD wollte ein RBB-Team von ihrer öffentlichen Veranstaltung ausschließen. Die Journalisten klagten dagegen – und bekamen Recht.

Der RBB gewann gegen die AfD vor Gericht
Der RBB gewann gegen die AfD vor GerichtImago / Jan Huebner

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat nach eigenen Angaben für Journalisten des ARD-Politikmagazins „Kontraste“ den Zutritt zu einer öffentlichen Veranstaltung der sachsen-anhaltischen AfD-Landtagsfraktion erstritten. Wie der RBB mitteilte, erließ das Landgericht Magdeburg auf Antrag des Senders eine einstweilige Verfügung zum Zutritt zu einem sogenannten Bürgerdialog in Dessau-Roßlau am Dienstagabend. Dabei habe das Gericht auf die Pressefreiheit verwiesen.

Zuvor habe die AfD-Fraktion eine Drehanfrage von Kontraste abgelehnt mit der Begründung, man wolle ausschließlich „seriöse Journalisten“ zulassen, teilte der RBB am Dienstagabend mit. Den AfD-Fraktionsvorsitzenden Ulrich Siegmund und Oliver Kirchner sei in der Verfügung des Gerichts ein Ordnungsgeld in der Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht worden, sollten sie dem Reporterteam des ARD-Politikmagazins den Zutritt zu der Veranstaltung verwehren oder ihnen die Berichterstattung nicht im gleichen Umfang wie anderen Medienvertretern gestatten.

AfD wollte über “ungebremste Migration” reden

Angekündigte Themen bei der Veranstaltung waren unter anderem „Ungebremste Migration“ und „Innere Sicherheit wiederherstellen“. Fraktionschef Siegmund hatte im November an einem Treffen von hochrangigen AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern in Potsdam teilgenommen, bei dem nach Recherchen des Netzwerks „Correctiv“ ein Plan zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland vorgestellt wurde.