Seit Jahresbeginn stehen in Polen Steckbriefe von Sexualstraftätern im Internet. Bemerkenswert daran: Es ist das polnische Justizministerium, das Namen, Fotos und Aufenthaltsorte von rund 800 verurteilten Straftätern für jeden zugänglich macht. Die meisten von ihnen haben Kinder unter 15 Jahren missbraucht. Damit, so die Begründung der Regierung, haben sie ihren Anspruch auf Privatheit verwirkt: Das Recht auf Schutz vor Missbrauch wiege schwerer als das Recht auf Anonymität der Verbrecher.
Wo ist das Problem?, so hört man fragen. Sexuelle Gewalt ist für jeden Menschen, und ganz besonders für Kinder und Jugendliche, eine furchtbare Erfahrung, die oft das ganze Leben beeinträchtigt. Sollte nicht jedes Mittel recht sein, um sie davor zu schützen?
Die Antwort lautet: Ja – und nein. Schutz muss es geben, zuallererst für die, die zum Opfer werden können. Aber dabei darf nicht jedes Mittel für jeden recht sein. Der Übergang des Rechts aus der Willkür des Einzelnen – etwa in der Blutrache – in die Hand eines übergeordneten Staates ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Zivilisation.
Schon antike Großreiche haben diesen Schritt vollzogen. Auch im Alten Testament wird er beschrieben – und als Gottes Wille gedeutet: Gebote und Ordnungen dienen dem friedlichen und gerechten Zusammenleben der Menschen. Und Richter oder Könige handeln dann in Gottes Sinn, wenn sie für die Durchsetzung dieser göttlichen Ordnung sorgen.
Auf der Grundlage des jüdisch-christlichen Glaubens an Menschenwürde und Gleichheit haben sich die staatlichen Rechtssysteme über Jahrtausende hinweg verfeinert. Wenn sich jetzt besorgte Mütter und neugierige Nachbarn auf der Suche nach Verbrechern durch Internet-Steckbriefe klicken, ist das ein gefährlicher Rückschritt. So entsteht ein Klima des Misstrauens, das leicht zu Mobbing-Aktionen und Treibjagden eskalieren kann.
Ein zweiter Grund dafür, dass ein staatlicher Internet-Pranger falsch ist, ist das Prinzip der zweiten Chance, das dem westlichen Strafrecht zugrunde liegt. Wer seine Strafe verbüßt hat, soll sich wieder in die Gesellschaft eingliedern können, ohne dass sein Verbrechen ihm ständig anhängt.
Auch das ist ein zutiefst christlicher Grundsatz: Zwar bleibt Schuld Schuld, sowohl für den Täter als auch für das Opfer. Sie verletzt Menschen und die Ordnungen, die dem Leben dienen, und ist gegen Gottes Willen. Aber sie soll den Menschen nicht ein Leben lang zum Gefangenen machen; sie soll weder seine Würde zerstören noch ihn gänzlich aus der Gemeinschaft ausschließen. Gott lässt eine zweite Chance zu – und das sollte auch der Mensch tun.
In den USA werden Sexualstraftäter mit einem Stempel im Pass gebrandmarkt. In Polen stehen sie jetzt am Internet-Pranger. Das ist eine gefährliche Entwicklung, die die Welt nicht sicherer macht, keinem nutzt, aber vielen schadet. Gesellschaften, die sich christlichen Werten verpflichtet wissen, müssen alles tun, um diese Entwicklungen aufzuhalten.
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Prinzip „zweite Chance“
Ein Internet-Pranger für bestimmte Verbrechen macht die Welt nicht sicherer. Und er verstößt gegen die Grundsätze eines Strafrechts, das auf jüdisch-christlichen Werten beruht