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Polizei stört Gottesdienst: Erzdiözese beschwert sich

Die Unterbrechung eines katholischen Gottesdienstes durch zwei Polizeibeamte hat die Erzdiözese Freiburg auf den Plan gerufen. In einer Stellungnahme spricht das Erzbischöfliche Ordinariat von einem Verstoß gegen das Grundgesetz, teilte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag mit. Der Anlass der Störung ist skurril: Der zelebrierende Priester hatte falsch geparkt.

Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Sonntag (7. Juli) in Bisingen-Thanheim (Zollernalbkreis). Während der Messe in Erinnerung an den Schutzpatron der Kirche, St. Ulrich, unterbrachen eine Polizistin und ein Polizist die Festpredigt. Der Priester habe eine Anwohnerin zugeparkt und müsse sein Auto sofort entfernen, forderten die Beamten. Dem folgte der Theologe, ließ sein Auto umparken und setzte die Feier fort.

Die Erzdiözese sieht in dem Vorgang eine Verletzung von Artikel 4 des Grundgesetzes, der die ungestörte Religionsausübung schützt. Dieser Verstoß sei „schwerwiegender als die rechtlich problematische Parksituation zu bewerten“, betont das Erzbistum. Die Störung der Messe habe kein angemessenes Mittel zur Lösung des Sachverhalts dargestellt. Die Unterbrechung eines Gottesdienstes durch die Polizei sei grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn dadurch höherwertige Rechtsgüter geschützt würden, hieß es weiter. (1571/12.07.2024)