Um Frauen vor Gewalt zu schützen hat der Paritätische Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg eine landeseinheitliche und verbindliche Finanzierung von Präventions-, Beratungs- und Schutzangeboten gefordert. Dies müsse eine Pflichtaufgabe werden, forderte Katrin Lehmann, Referentin für Frauen und Mädchen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband am Montag vor Journalisten in Karlsruhe: „Wir sind ein Notdienst, wie die Feuerwehr.“ Bislang stehe es jedoch im Ermessen der Kommunen, ob sie spezialisierte Angebote für Opfer, Täter und mitbetroffene Kinder von Gewalt einrichteten und förderten.
Sollte das von der Bundesregierung geplante Gewalthilfegesetz nicht mehr vor den Neuwahlen zustande kommen, müsse es eine landesrechtliche Sicherung der Hilfen geben, forderte Lehmann anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November. In größeren Städten im Land gebe es bereits gute Schutzangebote, in vielen Regionen fehlten jedoch Schutzplätze und Beratungshilfen.
Der Schutz von Frauen vor körperlicher, seelischer und digitaler Gewalt sei der Landesregierung sehr wichtig, sagte Staatssekretärin Ute Leidig vom Sozialministerium. Ein gewaltfreies Leben zu führen bezeichnete sie als ein Menschenrecht. Schon jetzt unterstütze das Land die Kommunen bei der Finanzierung und dem Ausbau des bestehenden Hilfesystems mit rund 12 Millionen Euro jährlich. Davon fließe die Hälfte in die Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser.
Einen eigenen Weg bei Prävention und Schutz vor Gewalt geht die Stadt Karlsruhe. Der Gemeinderat hatte 2019 entschieden, die Leistungen zu finanzieren. Von dieser Selbstverpflichtung profitieren die betroffenen Frauen und Kinder, sagte Ulrike Stihler, Geschäftsführerin des Vereins zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder. Sie könnten ohne größere Wartezeiten niederschwellige Beratungsangebote erhalten.
Laut Kriminalstatistik hat es 2023 in Baden-Württemberg 16.400 Fälle häuslicher Gewalt gegeben. Im Land fehlen nach Angaben des Wohlfahrtsverbandes neben Beratungsstellen etwa 2.000 Frauenhausplätze. (2595/18.11.2024)