Artikel teilen:

Paritätischer fordert Einführung von Gehörlosengeld

Anlässlich des Tages der Gehörlosen am Sonntag (29. September) haben sich der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Gehörlosenverband für die Einführung eines Gehörlosengeldes ausgesprochen. Es solle entsprechend dem Landesblindengeld monatlich pauschal ausgezahlt werde, teilte der Paritätische am Freitag in Stuttgart mit.

Laut Statistischem Landesamt leben in Baden-Württemberg rund 4.000 Gehörlose. Zur Verständigung sind sie auf die Deutsche Gebärdensprache angewiesen. In vielen Lebensbereichen haben Gehörlose einen Anspruch auf die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschern, etwa bei Arzt- und Behördenbesuchen, Klinikaufenthalten oder in Ausbildung und Beruf. Im persönlichen Bereich, etwa bei Wohnungsangelegenheiten oder Notar- und Anwaltsterminen, gibt es bislang keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Das müsse sich ändern, so der Paritätische und der Gehörlosenverband.

„Diese Benachteiligungen und bürokratischen Hürden müssen dringend abgebaut werden“, sagte Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg, laut Mitteilung. „Mit einem Landesgehörlosengeld könnten Gehörlose Dolmetscherleistungen finanzieren, für die sie bisher selbst aufkommen müssen.“

Nach Ansicht von Dieter Steuer, Landesseniorenbeauftragter und Beauftragter für Verbandsinformationen des Landesverbands der Gehörlosen Baden-Württemberg, braucht es mehr Sensibilität für die Situation Gehörloser: „In Rathäusern, Landratsämtern und auch in den Krankenhäusern würden regelmäßige Servicezeiten – telefonisch via Ferndolmetscherdienst oder vor Ort – mit einem Gebärdensprachdolmetschenden helfen, in denen Gehörlose ihr Anliegen vortragen könnten.“ (2181/27.09.2024)