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Palliativmediziner: Zeit für Debatte über Sterbehilfe nutzen

Ein Sterbehilfe-Gesetz hat der Bundestag nicht auf den Weg gebracht. Die Gesellschaft für Palliativmedizin fordert nun, gesellschaftliche Debatten zu führen.

Eine Regelung zur Sterbehilfe ist schwierig zu finden
Eine Regelung zur Sterbehilfe ist schwierig zu findenImago / Westend 61

Nach der Ablehnung von zwei Gesetzentwürfen zur Regelung der Sterbehilfe hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) gefordert, die Zeit vor eventuellen weiteren Initiativen für eine breite gesellschaftliche Debatte zu nutzen. Man habe Zweifel, ob die Frage der Suizidassistenz im Sinne eines eigenen Gesetzes zu regeln sei, erklärte die Präsidentin der DGP, Claudia Bausewein, in Berlin. “Deshalb wünschen wir uns eine fachlich weit gefächerte inhaltliche Debatte, eine breite gesellschaftliche Diskussion”, sagte Bausewein.

Der Bundestag hatte zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe abgelehnt. Gleichzeitig hatte das Parlament mit großer Mehrheit eine verstärkte Suizidprävention beschlossen. Die Kirchen haben gefordert, dass es zur Sterbehilfe eine Regelung geben müsse.

Die DGP wolle im Sommer eine Befragung ihrer rund 6.500 Mitglieder zu Einstellungen und Erfahrungen bezüglich Anfragen zum assistierten Suizid durchführen, kündigte Bausewein an. Die Expertise will die DGP dann in die weitere Debatte einbringen.

Sterbehilfe: Kein rechtsfreier Raum entstanden

Auch wenn durch die Entscheidung des Bundestages kein rechtsfreier Raum entstanden sei, weil die bisherige Regelung weiter gelte, könne das Scheitern der Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidassistenz verunsichern, sagte Bausewein. Gerade deshalb müsse jetzt alles dafür getan werden, “um Menschen mit ihren sehr ernst zu nehmenden Sterbewünschen nicht allein zu lassen”.

Dabei sei auch die Palliativmedizin gefordert. Man habe dazu bereits 2021 Empfehlungen erarbeitet. Ziel der Palliativmedizin ist nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen. Im Mittelpunkt stehen Wünsche und Befinden des Patienten, etwa die Linderung von Schmerzen, Trockenheit im Mund oder Atemnot.