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Organspender-Register gestartet – gedämpfte Erwartung

2023 gab es in Deutschland über 900 Organspenden. 8.400 Menschen warten auf ein Organ. Um die Situation zu verbessern, startet Minister Lauterbach ein Organspende-Register – favorisiert aber eine andere Lösung.

Bundesbürger können ab dem heutigen Montag ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende in einem Online-Register eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos, er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden, wie das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin mitteilte. Politik und Gesundheitswesen erhoffen sich dadurch mehr Klarheit bei der Frage, ob Bürger für oder gegen eine Organspende sind. Letztlich ist das Register auch ein Versuch, die Zahl der Organspender zu erhöhen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bezeichnete das Register “als wichtigen Meilenstein, um mehr Organspende möglich zu machen”. Zum ersten Mal bestehe damit die Möglichkeit, online die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu hinterlegen. Dies ermögliche Ärztinnen und Ärzten, auf schnelle und zuverlässige Weise die Spendebereitschaft eines potenziellen Organspenders zu ermitteln. Im Ernstfall würden die Angehörigen von einer schweren Entscheidung entlastet, da eine im Register dokumentierte Entscheidung Klarheit und Sicherheit biete. Die Organspendeausweise behielten aber ihre Gültigkeit.

Die Einführung des Online-Registers erfolgt schrittweise, zu Beginn ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN notwendig. Möglich ist das für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; ein Widerspruch gegen eine Spende kann bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen. Auf der Seite der Krankenhäuser sollen ab dem 1. Juli auskunftsberechtigte Ärztinnen und Ärzte und Transplantationsbeauftragte rund um die Uhr auf das Register zugreifen können. Sowohl für das Eintragen als auch für das Abrufen der Organspendeerklärungen gibt es digitale Authentifizierungsverfahren.

Zugleich erklärte Lauterbach, er halte die Einführung einer Widerspruchslösung für alternativlos, um die Zahlen der Organspender zu erhöhen. Eine solche Gesetzesinitiative müsse aber aus der Mitte des Parlaments kommen. Bei der Widerspruchslösung gilt: Wer zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widerspricht und dies dokumentiert, gilt nach seinem Tod als potenzieller Organspender. Eine entsprechende Reformforderung war 2020 im Bundestag gescheitert. In Deutschland ist derzeit eine Organspende nur möglich, wenn der potenzielle Spender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder die nächsten Angehörigen zustimmen.

Der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Karl Broich, betonte, dass das Register höchsten Anforderungen an die Datensicherheit genüge. Nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus habe Zugriff auf die Erklärung. Sein Institut werde jährlich die Zahl der im Organspende-Register erfassten Erklärungen veröffentlichen.

Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. 8.400 Menschen warten auf ein neues Organ. Bisheriger Tiefpunkt der Organspendebereitschaft war 2017: Damals gab es 797 Spender.

Die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands, Bernadette Rümmelin, erklärte, es bleibe weiter wichtig, frühzeitig mit Angehörigen und Bevollmächtigten über die persönliche Entscheidung zur Organspende zu sprechen. Das sorge im Ernstfall für zusätzliche Sicherheit, so Rümmelin.