Das Land Nordrhein-Westfalen rät davon ab, zu Weihnachten Tiere zu verschenken. Hunde, Katzen oder auch exotische Tiere wie Schildkröten gehörten nicht unter den Weihnachtsbaum, erklärte das NRW-Verbraucherschutzministerium am Montag in Düsseldorf. Sie seien kein Spielzeug. Auch warnte das Ministerium potenzielle Tierhalter vor dem illegalen Handel mit Hundewelpen.
Die NRW-Landestierschutzbeauftragte Gerlinde von Dehn erklärte, auch unabhängig von Weihnachten sollte die Entscheidung für ein Haustier reiflich überlegt werden. Tiere benötigten ein gutes Zuhause, viel Fürsorge und Pflege – ihr ganzes Leben lang. Die Beauftragte wies auch auf finanzielle Belastungen der Tierhaltung hin: Notwendige Tierarztbesuche, Versicherung, Futter oder Zubehör kosteten Geld.
Vor dem Kauf eines Tieres sollten sich Interessierte gut und umfassend informieren, riet von Dehn. Ein aufklärender Besuch im Tierheim lohne sich. Eltern sollten mit Kindern, die sich ein Haustier wünschen, über die hohe Verantwortung sprechen, die man für das Lebewesen habe. Die Beauftragte appellierte zudem, kein Tier aus zweifelhafter Herkunft zu kaufen, sondern besser im Tierheim zu schauen, ob man einem Tier dort ein neues Zuhause geben könne.
Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums hat insbesondere seit der Corona-Pandemie der illegale Handel mit Hundewelpen stark zugenommen. Solche Welpen würden häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet, gehalten und transportiert. Nicht selten seien sie krank und psychisch sowie sozial gestört, hieß es.
Hundewelpen sollten vor Ort und nicht über Internetportale und soziale Medien gekauft werden, riet das Ministerium. Auch von einer „Expresslieferung“ des Tieres nach Hause oder an Treffpunkte wie einen Parkplatz sollte abgesehen werden. Das Muttertier und die Welpen müssten einen gepflegten und munteren Gesamteindruck machen – die Welpen dürften kein ängstliches Verhalten aufweisen.
Das Ministerium wies außerdem darauf hin, das Welpen frühestens mit der 8. Lebenswoche abgegeben werden dürften. Es sollten Papiere vorhanden sein, nach denen die Jungtiere entwurmt, geimpft und gechipt seien. Geraten wird zu einem Kaufvertrag, in dem der Züchter auch namentlich genannt wird.