Niedersachsen hat am Dienstag eine internationale Arbeitsdefinition von Antisemitismus für das Land eingeführt. Sie soll künftig etwa in Ausbildungsgängen von Polizei und Justiz Anwendung finden, wie die Staatskanzlei am Dienstag nach einem entsprechenden Beschluss der rot-grünen Landesregierung mitteilte.
Damit werde die Verantwortung des Landes untermauert, für den Schutz jüdischen Lebens einzutreten und dem Antisemitismus in all seinen Facetten entschieden entgegenzutreten, sagte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD). „Wir wollen Verbindlichkeit und Einheitlichkeit schaffen.“
Nach der Definition gilt Antisemitismus als „eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden“, die sich als Hass ausdrücken könne. Antisemitismus richte sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Personen und deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeinden oder Einrichtungen. Entwickelt wurde die Definition von der „Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken“, die 1998 im schwedischen Stockholm gegründet wurde. Diese hat derzeit 34 Mitgliedsstaaten, unter ihnen auch Deutschland.
Die Bundesregierung hatte die Definition bereits 2017 übernommen und um den Satz ergänzt: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“ Auch diesen Zusatz hat das Land Niedersachsen übernommen.
Die einheitliche Definition sei Teil einer Gesamtstrategie, betonte Wahlmann. „Wir wollen Antisemitismus nicht nur erkennen, sondern auch dagegen ankämpfen.“ Insbesondere nach dem Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober sei es in Deutschland und auch in Niedersachsen zu erleben, dass „antisemitischen Parolen auf unseren Straßen offen skandiert werden“.
Anhand der neuen Definition sei nun auch klar geregelt, dass Menschen sich strafbar machten, sollten sie die israelfeindliche Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“) skandieren, hob die Ministerin hervor.