Das selbst ernannte Oberhaupt des „Königreichs Deutschland“, Peter Fitzek, steht ab Montag in Dessau-Roßlau vor Gericht. In einer Berufungsverhandlung vor dem dortigen Landgericht geht der 58-Jährige gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom Juli 2023 vor, wie das Gericht mitteilte (AZ: 4 NBs 394 Js 11964/22). Für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht sind zunächst zwei Verhandlungstage am Montag und Mittwoch angesetzt.
Das Amtsgericht Wittenberg hatte Fitzek im Juli 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand gestoßen und ihr dann einen Fußtritt versetzt hatte. Zwei Männer, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, hatte er als „Faschistenschweine“ beschimpft. Landrat Christian Tylsch (CDU) erteilte Fitzek anschließend Hausverbot.
Fitzek bezeichnet sich selbst als Oberhaupt der Gruppierung „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Der von Fitzek 2012 in Wittenberg gegründete Fantasiestaat lehnt die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab.
Nach eigenen Angaben verfügt das „Königreich“ über mehr als 6.000 Anhänger. Laut Verfassungsschutz handelt es sich damit um eine der mitgliederstärksten Reichsbürger- und Selbstverwalter-Gruppierung bundesweit.