Das Kammergericht Berlin hat noch keine Entscheidung über die Klage einer Frau gefällt, die wegen ihres unbekleideten Oberkörpers von einem Wasserspielplatz im Treptower Park verwiesen worden war. Das Land Berlin werde die Möglichkeit einer Anerkennung von Schadenersatz prüfen, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag nach der Verhandlung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Offen wäre dann die Höhe der Entschädigung. (Az. 9 U 94/22)
Es werde voraussichtlich keine baldige Entscheidung geben. Im Übrigen seien die Nutzungsordnungen der Berliner Bäder-Betriebe mittlerweile geändert worden. Demnach muss die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan. Das Verhalten der Klägerin wäre „jetzt kein Problem“ mehr, so die Sprecherin des Gerichts.
Bei der Verhandlung ging es um die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil in erster Instanz. Das Landgericht Berlin hatte die Klage der Frau im September 2022 abgewiesen. Die Klägerin fordert vom Land Berlin Entschädigung nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Sie sah sich durch das Vorgehen von Wachschutz und Polizei vom Juni 2021 in ihren Rechten verletzt.
Der Fall hatte im Sommer vor zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Gegenüber Medien berichtete Gabrielle L. damals, dass sie sich mit ihrem sechsjährigen Sohn auf dem Wasserspielplatz im Plänterwald oben ohne gesonnt hatte. Zuerst ein Wachschutz und später zwei hinzugerufene Polizisten hätten ihr das verbieten wollen. Sie müsse einen BH tragen. Sie weigerte sich und verließ die sogenannte „Plansche“.