Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dem niederländischen Unternehmen Yoursafe den Zuschlag für die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber erteilt. Damit ist das Vergabeverfahren abgeschlossen, wie das Innenministerium am Mittwoch mitteilte. „Nach jetzigem Zeitplan können innerhalb der nächsten zwölf Wochen die ersten Debit-Bezahlkarten in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ausgehändigt werden“, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD). Nun würden die konkreten Umsetzungs- und Einführungsschritte für die Bezahlkarte besprochen und der Zeitplan festgezurrt, so der Minister.
MV strebe eine auf die landeseigene Bedürfnisse zugeschnittene Variante an: Die Karte solle zur Zahlung in Geschäften für Waren des täglichen Bedarfs wie eine gängige Girokarte genutzt werden können, Überweisungen ins Ausland würden aber nicht möglich werden. Die kostenlose Bargeldabhebung eines noch zu definierenden monatlichen Betrags werde ebenfalls möglich sein, hieß es.
Im Januar hatte das Innenministerium den Auftrag europaweit ausgeschrieben. Pegel: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern unser Vergabeverfahren selbst durchgeführt, weil uns wichtig war und ist, die Belange der kommunalen Ebene, also der Landkreise und kreisfreien Städte, zu berücksichtigen.“ Die bundesweit verbindlich vereinbarten Inhalte und Bedingungen für Bezahlkarten seien selbstverständlich auch Grundlage der Ausschreibung gewesen.
Zunächst werde die MV-Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eingeführt. Danach soll die Bezahlkarte auch den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. Mit der Einführung der Bezahlkarte die monatlich stattfindenden Auszahlungen für tausende leistungsberechtigte Asylbegehrende und Geflüchtete sowohl in der landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtung als auch in den sechs Landkreisen und den beiden kreisfreien Städten „mit wesentlich weniger Personal- und Zeitaufwand umgesetzt werden können“, sagte Pegel.
Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder haben gemeinsam bundeseinheitliche Mindeststandards definiert. Die Karte soll bis Herbst an die Stelle der bisherigen Bargeld-Auszahlungen treten. Asylsuchende sollen mit ihr überall einkaufen können, wo Kreditkarten akzeptiert werden. Die Nutzer könnten sich mit der Karte nicht mehr als 50 Euro pro Monat in bar auszahlen lassen. So sollen Geldtransfers ins Ausland oder an Schlepper begrenzt werden.
Sozialverbände kritisieren die Bezahlkarte als stigmatisierend und diskriminierend. Sie sei mit Menschen- und Grundrechten nicht vereinbar, so die Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ Anfang August. Die Karte könne zudem nicht überall verwendet werden: Viele günstige Läden, wie Second-Hand-Läden und Wochenmärkte, seien damit nicht zugänglich. Es kann nur in Läden, die vergleichsweise teurer sind, eingekauft werden, wie beispielsweise Supermärkten. Hamburg hatte im Februar 2024 als erstes Bundesland eine Bezahlkarte eingeführt.