Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, will Regeln für die Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen erarbeiten. Sie erklärte in Berlin, bisher habe es immer wieder Konflikte gegeben, weil die Mitarbeit von Betroffenen nicht klar und verbindlich geregelt sei. Es müsse sichergestellt werden, dass ihre Perspektive „von Anfang an gleichberechtigt“ eingebracht werde und Entscheidungen gemeinsam getroffen würden, erklärte die Missbrauchsbeauftragte.
Claus startet gemeinsam mit dem Betroffenenbeirat ihres Amtes und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission an diesem Freitag einen Dialogprozess, an dem sich rund 150 Betroffene, Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und Aufarbeitungsexpertinnen und -experten beteiligen. Mitte 2025 sollen die Ergebnisse in Form einer Handreichung für Institutionen vorliegen. Dazu zählen die Kirchen, der Sport oder Bildungseinrichtungen.
Konflikte um den Betroffenenbeirat in der EKD
Nach Angaben der Aufarbeitungskommission gibt es zwar seit 2019 Empfehlungen für die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und Vertuschung, doch würden sie in der Praxis häufig nicht umgesetzt.