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Ministerpräsidentin: Schwangerschaftsabbruch aus Strafrecht nehmen

Saarlands Ministerpräsidentin Rehlinger wirbt für eine neue Regelung bei Schwangerschaftsabbruch. Es brauche Beratung statt Strafrecht. Damit stellt sie sich klar gegen die aktuelle Gesetzeslage.

Für eine politische Überprüfung der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen spricht sich Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) aus. “Ich würde mir wünschen, dass wir die Kraft finden, uns noch mal an den Paragraf 218 heranzuwagen”, sagte sie am Donnerstag im saarländischen Neunkirchen der Katholischen Nachrichten Agentur (KNA). “Ich finde, das ist keine Frage des Strafrechts”, ergänzte sie mit Blick auf mögliche Folgen für Frauen. “Wir brauchen kein Strafrecht, sondern Regelungen, Informationen und die Möglichkeit zur Reflexion.”

Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches umfasst die Abtreibungsgesetzgebung. Er regelt nach derzeit gültiger Fassung, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei bleibt, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen der Beratung und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage vergehen.

Rehlinger, die derzeit auch Bundesratspräsidentin ist, äußerte sich als Ministerpräsidentin im Rahmen einer Fachveranstaltung der katholischen Schwangerenberatung. Dort betonte sie die Notwendigkeit solcher Angebote für schwangere Frauen, die vor einer neuen Lebensphase stünden.

Es gehe dabei unter anderem darum, “Trittsicherheit für die Frauen” zu schaffen – ebenso für die neugeborenen Kinder. “Jede der Fragen dieser Frauen ist es wert, dass sie gehört wird”, unterstrich die Politikerin. Ziel sei es, für die Frauen und Familien Entscheidungsoptionen aufzeigen.

Der Generalvikar des Bistums Trier, Ulrich Graf von Plettenberg, betonte den Anspruch, das Lebensrecht des Kindes gemeinsam mit den Frauen und nicht gegen sie in den Blick zu nehmen. Er verwies auf die Emotionalität, die gesellschaftlich mit Fragen von Schwangerschaft und einem möglichen Abbruch einherginge.

Die Debatte um die in diesem Sommer im Bundestag abgesagte Wahl der Verfassungsgerichts-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nannte er unschön und unwürdig. Die Regierungsfraktionen konnten sich aufgrund von inhaltlichen Bewertungen zur Person Brosius-Gersdorfs nicht auf ihre Wahl einigen. Sie hatte sich in der Vergangenheit als Expertin zum Schutz ungeborenen Lebens geäußert.