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Urteil zu Messerattacke von Brokstedt für Mittwoch erwartet

Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt: Im Prozess um eine tödliche Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg soll voraussichtlich am Mittwoch das Urteil fallen.

Das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter hat entschieden: Jens Maier werden die Ruhestandsbezüge nicht aberkannt
Das sächsische Dienstgericht für Richterinnen und Richter hat entschieden: Jens Maier werden die Ruhestandsbezüge nicht aberkanntImago / U. J. Alexander

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg soll voraussichtlich am Mittwoch das Urteil fallen. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Itzehoe würde dann nach 39 Verhandlungstagen und der Befragung von 97 Zeugen und Gutachtern enden, teilte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Die Tat hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den 34-jährigen Ibrahim A. lebenslange Haft, seine Verteidigung plädiert für eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten eine posttraumatische Störung, aber keine Psychose. Ein Sachverständiger attestierte A. während des Prozesses, voll schuldfähig zu sein.

Frust über persönliche Situation als Tatmotiv

Der gebürtige Palästinenser steht wegen zweifachen Mordes und vierfachen versuchten Mordes vor Gericht. Er soll am 25. Januar 2023 eine 17-Jährige und ihren 2 Jahre älteren Freund getötet sowie vier weitere Menschen verletzt haben. Kurz vor der Einfahrt des Zugs in den Bahnhof von Brokstedt (Kreis Steinburg) soll A. die Zugreisenden mit einem Messer attackiert haben.

Ibrahim A. war 2014 nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, A. wurde jedoch subsidiärer Schutz gewährt. Er lebte zunächst in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen), war von Juli bis November 2021 in Kiel gemeldet. In einer Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen erhielt er Hausverbot, weil er Mitbewohner bedroht haben soll.

Anschließend lebte er in Hamburg, wo er wegen gefährlicher Körperverletzung straffällig wurde und bis kurz vor der Tat in U-Haft saß. Am 25. Januar 2023 war er nach Kiel gereist, um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen, allerdings ohne Erfolg. In einem KieleIm Prozess um eine tödliche Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg soll voraussichtlich am Mittwoch das Urteil fallen.r Supermarkt soll er dann das Messer gestohlen haben, mit dem er kurz darauf im Regionalzug auf die Reisegäste eingestochen haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht von Frust über seine persönliche Situation als Tatmotiv aus.