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Mehrheit der älteren Bundesbürger hat kein Testament

Die Mehrheit der Menschen ab 46 Jahren in Deutschland hat kein Testament. Nur etwas mehr als ein Drittel (37,3 Prozent) geben an, ein Testament aufgesetzt zu haben, teilte das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) am Montag in Berlin mit. Personen, die unverheiratet in einer Partnerschaft leben, haben sich dabei deutlich seltener um die Nachlassplanung gekümmert als Verheiratete. Das DZA beruft sich dabei auf Daten des Deutschen Alterssurveys von 2020/21.

Laut Umfrage gibt es mit Blick auf Testamente keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen, obwohl Männer oft über höhere Einkommen verfügen und ihnen eine höhere finanzielle Allgemeinbildung zugeschrieben wird. Dagegen ist der Partnerschaftsstatus bedeutsamer: Verheiratete Personen haben häufiger ein Testament verfasst als unverheiratete. Sie gaben mit 41,5 Prozent am häufigsten an, ein Testament zu haben im Vergleich zu unverheirateten Personen mit Partnerinnen oder Partnern (27,1 Prozent) oder Personen ohne Partner (27,5 Prozent).

Aus Sicht der Altersexperten ist das erstaunlich, weil für verheiratete Paare ohne Testament die gesetzliche Erbfolge zum Tragen kommt, die regelt, welche Anteile des Besitzes an den Ehepartner und leibliche Kinder gehen. Ein Grund für die recht hohe Testamentsquote unter den Verheirateten könnte aus Sicht des DZA sein, dass sich Ehepaare häufig, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, auf ein sogenanntes Berliner Testament verständigen. Es schreibt fest, dass das Vermögen zunächst alleinig an den überlebenden Ehepartner übertragen werden soll und Kinder erst nach dem Tod des zweiten Elternteils erben.

DZA-Mitarbeiterin Ulrike Ehrlich betont, dass nicht-verheiratete Paare ohne Testament erhebliche Probleme bekommen könnten. Im Falle des Todes werde noch lebende Partner – selbst wenn eine langjährige Partnerschaft bestand – in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt. “Nicht-verheiratete Personen und Paare sollten sich also stärker als bisher mit der selbstbestimmten Nachlassplanung auseinandersetzen”, riet sie. Auch könnte die Erstellung eines Testaments mit anderen Aspekten der Planung für die letzte Lebensphase verknüpft werden, wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht.